A 266 Zuordnung von Flächen im Ausgleichsflächenkataster nach Kategorie 1 und 2
Die Stadtverwaltung ergänzt das Ausgleichsflächenkataster im Rahmen des Ausgleichsmanagements durch Zuordnung der vorgesehenen Flächen in 2 Kategorien:
- Kategorie 1 mit zeitnaher Umsetzung sowie
- Kategorie 2 mit Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der weiteren
Inanspruchnahme von Baurechten
Begründung:
In Leipzig ist es üblich, dass Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise auf dem B-Plan-Areal bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft oder auf anderen städtischen Arealen zeitnah realisiert bzw. finanziell über Einzahlung auf das „Ökokonto“ im Vorgriff abgelöst werden.
Trotzdem kann es bei größeren Bauvorhaben auch zu einer Bevorratung von Flächen und Baurechten kommen, für die Ausgleichsflächen konkret ausgewiesen und reserviert werden. Da die Umsetzung dieser Maßnahmen zeitlich völlig unbestimmt ist, sollten deshalb der Kategorie 2 möglichst keine innerstädtischen und/oder keine Brachen zugeordnet werden, wo in den benachbarten Stadtquartieren eine bauliche Entwicklung bzw. eine intensive städtische Nutzung stattfindet. An der Zuordnung ist unbedingt der Stadtrat zu beteiligen. Außerdem sollte eine geeignete Bürgerbeteiligung organisiert werden.
Der Antrg wurde in der Ratsversammlung vom 20.06.2012 abgelehnt.