Zur Fortschreibung der Umweltqualitätsziele

Horst Pawlitzky

In einem alten Kirchenlied heißt es: "Wir sind nur Gast auf Erden ...". Dem kann man nicht nur zustimmen, sondern sollte sich auch so verhalten, daß die Erde, nachdem wir sie verlassen mußten, auch für nachfolgende Generationen eine gastliche Stätte ist. Dieser verantwortungsvollen Haltung entspricht unser Stadtrat, wenn er heute die Fortschreibung der Umweltqualitätsziele beschließt, wozu auch die Mitglieder der PDS-Fraktion ihre Stimmen geben werden.

In einem alten Kirchenlied heißt es: "Wir sind nur Gast auf Erden ...". Dem kann man nicht nur zustimmen, sondern sollte sich auch so verhalten, daß die Erde, nachdem wir sie verlassen mußten, auch für nachfolgende Generationen eine gastliche Stätte ist. Dieser verantwortungsvollen Haltung entspricht unser Stadtrat, wenn er heute die Fortschreibung der Umweltqualitätsziele beschließt, wozu auch die Mitglieder der PDS-Fraktion ihre Stimmen geben werden.

Die vier Beschlußpunkte sind zwar fast identisch mit den Grundsätzen des 1996 gefaßten Beschlusses, denn im Punkt 1. der heutigen Vorlage wird auch die Umsetzung als Ziel genannt. Deutliche Änderungen enthält jedoch der Teil I - Ziele und Standards, weil hierin nicht nur die veränderte Gesetzeslage oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Verfahren Berücksichtigung fanden, Quellenangaben hinzugefügt wurden, sondern eine Reihe von Zielen schärfer formuliert sind und der Zeitrahmen anders gesetzt ist. Andere Aussagen bieten die Grundlage für weiteres Nachdenken. So ist zu begrüßen, daß es nun weiter verbesserte Richtwerte für die Außenluft und Kohlenmonoxid gibt, Grenzwerte für Innenraumluft aufgenommen wurden, zwei neue Ziele im Zusammenhang mit dem Verkehr postuliert sind, nämlich die "Stadt der kurzen Wege" und "Familien ohne Auto", desweiteren neue Vorstellungen über die Erreichbarkeit von Freizeit- und Sporteinrichtungen mit Hilfe des ÖPNV, öffentliche Zugänglichkeit von Kleingartenanlagen oder der Landschaft im Umland sowie einen naturnahen Gewässerverbund.

Positiv werten wir, daß der Teil II - Erläuterungen - deutlich erweitert und qualitativ verbessert wurde. Und für die auf dem Gebiet des Umweltschutzes tätigen oder sich dafür interessierenden Personen ist es gewiß eine große Er-leichterung, wenn sie sich anhand des Literaturverzeichnisses im Teil III vertiefend mit der Materie beschäftigen möchten.Wenn ich von Gründen für weiteres Nachdenken sprach, dann meine ich, daß es beispielsweise nötig ist, bei den Anteilen der Verkehrsarten, also dem sogenannten "modal split", weiterhin große Anstrengungen zur Reduzierung des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen zu unternehmen. Gegenwärtig scheinen den Verfassern der Vorlage die Probleme nicht lösbar zu sein, so daß sie ein Sinken des Anteils der Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV-Nutzer prognostizieren bei gleichzeitig steigendem Anteil der Auto- und Motorradfahrer. Unklar ist auch, warum der Waldanteil in der Stadt nicht wie ursprünglich mit 10 %, sondern jetzt nur mit 7 % als Ziel dargestellt wird. Und sicher muß man sich etwas einfallen lassen, wenn als Ergebnis einer sinnvollen Abfallwirtschaft die Verwertungsquote aller Abfallarten sinkt, mit Ausnahme der Baustellenabfälle.
Sicher, als Stadt haben wir es nicht leicht, auf die Herstellung von langlebigen und reparatur- sowie recyclingfreundlichen Produkten Einfluß zu nehmen, aber versuchen sollten wir es und zumindest solche Produkte in unserem Verantwortungsbereich einsetzen.
Was die Umsetzung des hier zu fassenden Beschlusses angeht, so muß, um es mit den abgewandelten Worten eines ehemaligen Bundespräsidenten zu sagen, ein Ruck durch den Stadtrat und die Verwaltung gehen. Halten wir uns nämlich den Spiegel vor und fragen danach, was aus der seit 1996 in Arbeit befindlichen Leipziger "Roten Liste" bedrohter Arten oder der 2002 vorzulegenden Erholungskonzeption wurde, dann dürfte eine gewisse Schamröte nicht ausbleiben. Werden wir denn die heute festgelegten Umweltqualitätsziele immer konsequent zu Rate ziehen, wenn es um die Fortschreibung von Flächennutzungsplänen oder die Aufstellung von Bebauungsplänen geht? Wie kommen wir voran bei der Aufstellung von Lärmminderungsplänen und wie realisieren wir die daraus erwachsenden Maßnahmen? Und erfordert die Festlegung einer Obergrenze für elektrische Feldstärke und magnetische Flußdichte nicht, daß in einer gesonder-ten Vorlage die Abstände zu den entsprechenden technischen Einrichtungen für das Stadtgebiet geregelt wird? Nicht zuletzt bleibt unklar, welcher Kontrollen wir uns bedienen wollen, wie auf der Grundlage des Beschlusses gearbeitet wird und wann er fortzuschreiben ist.
Ich möchte nicht in Abrede stellen, daß wir heute mit unserem Beschluß einen wichtigen Schritt in der richtigen Richtung unternehmen, gehe aber von diesem Pult in der Überzeugung, daß wir alle in Zukunft weitere Schritte folgen lassen müssen. Ich danke Ihnen für Ihr Zuhören.