Stadtumbau und Stadterneuerung müssen und sollen auch in schrumpfenden Stadtteilen als Chance begriffen werden.

Siegfried Schlegel

Während am Stadtrand von den Rändern zurückgebaut werden kann, wird dies in innerstädtischen Stadtteilen vorrangig durch Ausdünnung, auch Perforation genannt, erfolgen. Anders gesagt werden einzelne Baulücken und nur selten größere kompakte Freiräume mit baumbestandenen Stadtplätzen oder Stadtteilparks wie auf dem ehemaligen Eilenburger Bahnhof oder dem Rabet entstehen bzw. erweitert werden.

Stadtumbau und Stadterneuerung müssen und sollen auch in schrumpfenden Stadtteilen als Chance begriffen werden. Während am Stadtrand von den Rändern zurückgebaut werden kann, wird dies in innerstädtischen Stadtteilen vorrangig durch Ausdünnung, auch Perforation genannt, erfolgen. Anders gesagt werden einzelne Baulücken und nur selten größere kompakte Freiräume mit baumbestandenen Stadtplätzen oder Stadtteilparks wie auf dem ehemaligen Eilenburger Bahnhof oder dem Rabet entstehen bzw. erweitert werden. Es ist die Absicht des STEP`s dass in vielen Wohnquartieren, langfristig bei Bedarf wieder Wohngebäude entstehen können. Möglicherweise auch als Reihenhäuser oder Stadtvillen. Deshalb soll es auch möglich sein, dass auf diesen Abrissflächen für Wohngebäude, vorstellbar auch auf gewerbliche Flächen, größere Bäume gepflanzt werden können, die wegen ihrer Größe mittelfristig unter die Regelungen der Baumschutzsatzung fallen werden. Vor dem Hintergrund, dass Gebäude- und Grundstückseigentümer bei Abriss sowohl mit Kosten und zahlreichen Unwägbarkeiten zu tun haben, wie Altschulden für die abgerissenen bzw. bzw. rückgebauten Wohnungsflächen, sollten überall dort, wo es möglich ist, durch die Stadt Unterstützung gewährt werden.

Die Lücken werden mittelfristig als Parkstellflächen, viele werden temporär auch für Handel und Gastronomie genutzt. Es ist aber auch ausdrücklicher Wille des Stadtrates und der Verwaltung sowie vieler Bewohner, dass auf zahlreichen dieser Flächen Grünanlagen auch mit Starkbäumen entstehen sollen. Dem zeigen sich Eigentümer wie die LWB aufgeschlossen. Es gibt die Möglichkeit Bäume auf die Grundstücksteile zu pflanzen, die auch bei einer späteren Bebauung frei bleiben. Manchmal ist die bebaubare Fläche aber nicht genau definiert. Ebenso soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass auch auf den bebaubaren Teilen der Grundstücksfläche beispielsweise in der Flucht der übrigen Gebäude Großbäume gepflanzt werden können, um somit optisch eine geschlossene städtebauliche Kante auch bei fehlenden Gebäuden im Quartier zu schließen. Der vorliegende Antrag, der Forderungen von Gebäudeeigentümern, wie der LWB aufgreift, ermöglicht, dass in 10, 15 oder mehr Jahren ohne zusätzliche Hypothek einer Ersatzpflanzung entschieden werden, ob das Grundstück wieder bebaut oder der Großbaumbestand endgültig Bestand haben kann. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Grundstückseigentümer zumindest sehr zurückhaltend auf eine Baumbepflanzung reagieren.

Es ist nicht daran gedacht die Baumschutzsatzung zu unterlaufen. Auch ist bekannt, welche Probleme eine Satzungsänderung mit sich bringen, weshalb der Antragsteller damit einverstanden ist, wenn die Regelung wie im Verwaltungsstandpunkt aufgeführt als Standpunkt der Stadtverwaltung heute zu Protokoll genommen wird und in geeigneter Weise als Handlungsauftrag für die Verwaltung schriftlich fixiert wird. Die da lautet: Der Ermessensspielraum in den §§ 9 und 10 BSS reicht bei der Prüfung des Einzelfalls in Verbindung mit § 1 BSS aus, um die entstehenden substanzieller Zusatzaufwendungen zu vermeiden. Bei denkbaren Konflikten entscheidet das Grünflächenamt im Einzelfall nur im Einvernehmen mit dem Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung sowie dem Stadtplanungsamt.

Leipzigs Stadtteile, auch die vom Umbau betroffen sind, können und sollen grüner und damit attraktiver und menschlicher werden. - Der Antragsteller will das!