Regel- und Steuerungswerk der kommunalen Eigenbetriebe transparent gestalten

Dr. Ilse Lauter

Um es vorauszuschicken, ich möchte zu den Tagesordnungspunkten 19.5 bis 19.14 nur einmal reden, da die Thematik Satzung vergleichbare Fragen mit sich bringt.
Satzungen verwirklichen als Regel- und Steuerungswerk der Eigenbetriebe eine wichtige Funktion der Teilhabe und Transparenz.
Wir begrüßen die Bemühungen der Stadt, den Leipziger Corporate Governance Kodex auch dahingehend umzusetzen, dass er für die Eigenbetriebe der Stadt Leipzig mittels transparenter, nachvollziehbarer und vergleichbarer Betriebssatzungen umgesetzt wird. Das scheint uns gut gelungen, und wir haben dem im Allgemeinen nicht viel hinzuzusetzen.
Im Besonderen wollen wir die Rechte der Betriebsausschüsse auf rechtzeitige Information stärken. Neben der jährlichen Berichtspflicht über die Risiken der Eigenbetriebe – so es denn jemals welche geben sollte – sollen die Geschäftsführungen auch verpflichtet werden, bei unterjähriger Änderung der Risikolage den Betriebsausschuss in seiner nächst folgenden Sitzung zu informieren und nicht erst im kommenden Jahr. Durch die zeitnahe Information erhält der Betriebsausschuss mehr Möglichkeiten, ggf. rechtzeitig korrigierend einzugreifen bzw. die Geschäftsführung dazu zu veranlassen.
Dem dient unser für alle Satzungen gleichlautender Änderungsantrag, den wir an den jeweils passenden Paragraphen der Eigenbetriebssatzungen eingefügt haben möchten. Gut, dass die Verwaltung ihn übernommen hat.
Sie, sehr verehrte Stadträte, haben so als kommunale Vertreter in den unterschiedlichen Betriebsausschüssen mehr und vor allem zeitnahe Möglichkeiten für transparente Entscheidungen.
Ein wesentlich schwierigeres Problem liegt aber woanders, nämlich in den Eigenbetriebssatzungen der Leipziger Kulturbetriebe:
Nach einer überörtlichen Prüfung des Kulturraumes Stadt Leipzig durch den Sächsischen Rechnungshof, der sich aus gegebenem Anlass mit dem Schauspiel Leipzig beschäftigte1, beschloss der Stadtrat2 im Juli 2014 sieben Punkte, darunter folgenden:
Die offenen Hinweise des Rechnungsprüfungsamtes, u. a. zur Bilanzierung, Wahlrecht und zur Kosten- und Leistungsrechnung in die Betriebssatzungen einzuarbeiten – Termin Ende 2014.
Auch der Beschlusspunkt 2 fordert die Verwaltung zur – ich zitiere - „Überarbeitung der Eigenbetriebssatzungen“ der Kulturbetriebe auf.
Einreicher der Beschlussvorlage war der Oberbürgermeister.
Nun fragte der Rechnungsprüfungsausschuss im Februar 2015 nach, inwieweit das geschehen ist. 3
Der zuständige Finanzbürgermeister bestätigt die Einarbeitung einiger Hinweise und verweist darüber hinaus auf eine Dienstanweisung zur Steuerung der Eigenbetriebe4, die sich offenbar permanent in Überarbeitung befindet. Deshalb sei die Aufnahme der vielfältigen Themen in die Eigenbetriebssatzungen in jedem Fall entbehrlich5.
Da müssen wir schon fragen, inwieweit Stadtratsbeschlüsse umgesetzt oder vielleicht doch umgangen werden.
Eine Satzung ist eine Satzung – öffentlich, einsehbar, umsetzbar und kontrollierbar. Eine Dienstanweisung hat diese Qualitäten nicht und kann die Satzung deshalb nicht ersetzen. Wir können den Satzungen der Eugenbetriebe Kultur deshalb mehrheitlich nicht zustimmen.

Rede zu den Eigenbetriebssatzungen.