Politik muss alle Gestaltungsrechte und -möglichkeiten für Umweltschutzprojekte nutzen

Reiner Engelmann

Für den Doppelhaushalt 2017/2018 hat die Fraktion DIE LINKE Mittel in Höhe von 100.000 Euro bzw. 150.00 Euro für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem  Lärmaktionsplan beantragt, einfach aus dem Grund, da aufgrund fehlender Finanzierung zahlreiche Maßnahmen noch nicht ausgeführt werden konnten.
Wir halten das Anliegen jedoch für existenziell wichtig und haben deshalb diesen Antrag herausgelöst, um noch einmal um Ihre Zustimmung zu werben.
Lassen Sie mich in aller Kürze zwei schwerwiegende Gründe nennen:


1. Lärm ist allgegenwärtig und belastet in unterschiedlichen Formen die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. In fast jeder Ratsversammlung befassen wir uns mit Anträgen, Anfragen, Einwohnerfragen oder Petitionen zum Thema Lärm. 
Die klimatischen Bedingungen werden schwieriger – dies will ich nicht näher erklären – und die Bevölkerung wächst.
 Wir müssen mehr für das Erreichen unserer selbst gesteckten Umweltziele tun, sonst spüren die Menschen schon in wenigen Jahren die fatalen Folgen der Versäumnisse. Es gilt, die Projekte umzusetzen, die seit 2015 in der Schublade liegen, aber keine finanzielle Absicherung in der Haushaltsdiskussion der Verwaltung fanden.


2. Wir sollten den kleinen Teil an Gestaltungschance, den die Sächsische Gemeindeordnung den Stadträten gibt, auch nutzen.
Wenn ich die Grünen richtig interpretiere, dann finden diese sich mit der Rolle ab, die die Gemeindeordnung dem Stadtrat zuweist, nämlich als Teil der Stadtverwaltung die Kontroll- und Absegnungsfunktion wahrzunehmen. Und selbst diese Funktion ist noch dadurch kastriert, dass der Landesdirektion die letzte Entscheidung zusteht.
Damit will sich die LINKE nicht abfinden, und ich glaube, auch Sie nicht - liebe Kollegen von den Grünen.
Denn denken wir dies zu Ende, dann bedeutet das in der Endkonsequenz: Was die Verwaltung nicht plant, wird nicht geschehen. 
 Mitnichten. Das hat der Stadtrat bis heute bewiesen.
Selbstverständlich ist die Haushaltsdiskussion ein Gezerre um Geld und damit um  Gestaltungskraft. Aber wenn die gesetzten Zuweisungen nicht reichen, kann ich zwar wollen, aber nicht können. Hier muss Politik zwingend eingreifen.
Nehmen wir den Lärmaktionsplan:
Hier gibt es 13 Maßnahmen,  die nicht untersetzt werden können. Die meisten betreffen die Eindämmung des Lärms im Zusammenhang mit den LVB.
Nehmen wir weiter das nicht erfolgende Nutzungsmanagement für größere Brachen,  also eine Sache,  die nicht allein dem Dezernat III zukommt.
Nehmen wir die Solaroptimierung der kommunalen Gebäude.  Hier ist sogar eine Refinanzierung im Raum. Jedoch ganz ohne Geld anzufassen, geht das  nicht.
Ich könnte weitere Projekte aufzählen. Uns ist klar, dass Geld nur einmal ausgegeben werden kann. Aber die Chancen sind hier größer als die Risiken, wenn wir eine Güterabwägung vornehmen.
Ich bitte Sie deshalb noch einmal: Stimmen Sie unserem Antrag zu.


Rede zum Haushaltsantrag A 0049 „Maßnahmen  Luftreinhaltung/Lärmminderung/ Klimaschutz“.