Öffentlicher Raum gehört allen!

William Grosser

Liebe Freibeuter auch die 2.Neufassung, in dem nur noch eine eingedampfte Version Ihres Antrages zur Abstimmung gebracht werden soll, macht ihn nicht besser. Es ist weiterhin ein typischer FDP-Antrag, der Vorteile Einzelner zu Lasten der Allgemeinheit generieren würde, hätte er Erfolg.

Eine Sondernutzung ist keine Sondernutzung mehr, wenn sie fristlos bzw. unbefristet ist. Damit würde dem Sinn und dem Recht einer zeitweiligen privaten Nutzung von öffentlichen Räumen widersprochen werden.

Öffentlicher Raum gehört allen. Seine private Nutzung darf deshalb nur zeitweilig erlaubt sein. Wäre die Nutzung unbefristet, so würde dies, aus meiner Sicht de facto, den Entzug öffentlichen Eigentums zu Gunsten Einzelner bedeuten.

Das darf eine Stadt auf keinen Fall erlauben. Sie ist verpflichtet öffentliches Eigentum nicht nur de jure zu wahren, sondern auch faktisch. Und das muss so bleiben. Eine dauerhafte Nutzung öffentlichen Raumes durch Einzelne darf kein Vorrecht (rechtlicher Anspruch) werden. Das wäre asozial.

Das bedeutet nicht, dass bei der Vergabe von Sondernutzungsrechten der bürokratische Aufwand groß sein muss. Der Wegfall der Befristung und die Umkehr der Regelungslast kann aber nicht im Sinne der Allgemeinheit sein.

Ihr Antrag ist deshalb abzulehnen.

Anmerkungen zur Neufassung des Antrages VI-A-04816-NF-02 „Unbefristete Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen“ der Fraktion der Freibeuter.