Auch wenn er gut klingt, der Antrag ist uns zu gefährlich!

William Grosser

Ganz im Vertrauen, dieser Antrag klingt gut und er ist ein exorbitantes Wahlkampfthema.

Schade das meine Partei DIE LINKE nicht darauf gekommen ist. Einen Schaden hätte es da nicht gegeben, weil Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, einen solchen Antrag von uns sowieso abgelehnt hätten.

Was will die SPD?

Der Oberbürgermeister soll als Vertreter des Gesellschafters per „Order di Mufti“ die kommunalen Beteiligungen verpflichten alle „nicht betriebsnotwendigen Grundstücke“ der Stadt zum Kauf anzubieten.

Soweit so gut, aber er soll auch die kommunalen Unternehmen dazu verpflichten, dass, wenn die Stadt oder eine andere städtische Beteiligung die Grundstücke nicht will, sie bis in alle Ewigkeit in deren Portfolio, also in der Bilanz, belassen sollen.

Unter uns, bei so einer Festlegung wäre man uns, den Linken, mit Sozialismusvorwürfen gekommen - Zentralismus und Planwirtschaft wie in DDR-Zeiten.

Und es stimmt, das greift doch ziemlich stark auf die eigenständige und operative Betriebsführung ein und kann für manche kommunale Unternehmen zum kaufmännischen Fiasco werden.

Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) zum Beispiel, die auch vom Kauf und Verkauf von Wohnungen und Grundstücken lebt, wäre einer ihrer Unternehmensgrundlagen beraubt.

Und wer soll eigentlich bestimmen, was „nicht betriebsnotwendige Grundstücke“ sind? Der Oberbürgermeister vielleicht?

Na dann Prost Mahlzeit. Ich kann mich noch gut erinnern, wie er vor gar nicht langer Zeit, von so genannten Experten beraten, Flächen des Wassergutes Canitz veräußern wollte und damit leichtfertig die einzige Leipziger Qualitäts-Wasserressource um Naunhof und Canitz-Thallwitz gefährdet hat.

Nee, liebe SPD, auch wenn der Antrag gut klingt, er ist uns zu gefährlich.

Leider gibt es noch immer keinen Verwaltungsstandpunkt, sonst müsste dort stehen „Ablehnung, weil zum Schaden der kommunalen Unternehmen und damit zum Schaden für die Stadt“

Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, lehnen sie mit mir diesen Antrag Nr. VI-A-06729 der SPD-Fraktion ab!

Rede zum SPD-Antrag VI-A-06729: „Grundstücke kommunaler Unternehmen“.