Verkaufsstopp der Skala und Mietvertrag für den Jazzclub

Werner Kujat

Die jüngere Geschichte um die Wiedernutzung der Skala ist eine leidige Misere voller Hindernisse und Verzögerungen. Wir können diese Geschichte heute nicht abschließen, aber die Erzählung in eine hoffnungsvolle Richtung lenken.

Es liegt ein Antrag zum Verkaufsstopp des Grundstücks und der Immobilie Gottschedstraße 16 und zur Vergabe in Erbbaupacht (nach Erbbaurecht) vor. Diesen haben drei Mitglieder aus dem Kulturausschuss im August eingereicht und nach dem Verwaltungsstandpunkt im November haben die jeweiligen Fraktionen einen entsprechenden Antrag neu formuliert.

Diesen ÄA-03 von LINKEN, Grünen und SPD stellen wir heute zur Abstimmung.

Lassen Sie mich die Genese des Anliegens in aller Kürze ausführen.

2015 wurde beschlossen, die ehemalige Spielstätte einer „dauerhaften kulturellen Nutzung“ zuzuführen und diese „der Freien Szene gezielt für Erbbaurecht oder Kauf“ anzubieten. Soweit ein würdiges Vorhaben.

Doch es kam ganz anders. Zwei Jahre wurden NutzerInnen gesucht und Konzepte geprüft. In dieser Zeit stieg der Verkehrswert deutlich an: Von 860.000 € auf 1,4 Millionen €. Vielversprechende kulturelle Konzepte aus der Freien Szene fielen damit raus.

2017 wurde die Immobile via Kauf an die Kulturstätten Jäger GmbH & Co. KG i. G. vergeben. Jäger überzeugte mit dem inhaltlichen Konzept – geliefert vom Jazzclub e. V. Gegenüber den StadträtInnen wurde mehrmals versichert, dass der Investor dem Jazzclub eine neue Heimat gibt. Dies umfasst eine verträgliche Miete für kulturell genutzte Räume und die Sanierung der Spielstätte. Zwischenzeitlich war abzusehen, dass der Investor seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Es gab keine schriftliche Vereinbarung mit dem Jazzclub und somit keine Sicherheit für die kulturelle Nutzung. Kompromisse wurden gesucht, Fristen verlängert und dennoch hielt der Investor seine Zusagen nicht ein.

Spätestens am 28.02.2019 steigt der Verkehrswert erneut und die kulturelle Nutzung rückt weiter in die Ferne.

So kam es zum rot-rot-grünen Vorstoß: Verkaufstopp der Skala und Erbbaurecht für den Jazzclub.

Mittlerweile ist der Vertrag mit dem Investor endgültig nicht zustande gekommen.
Im Sinne des Ursprungsantrages der Stadträte Dyck/Märtens/Kujat wird der Verwaltungsstandpunkt (06216-VSP-02) im Beschlusspunkt 1 übernommen, so dass die kulturelle Nutzung der ehemaligen Spielstätte Skala durch den Jazzclub abgesichert werden kann. Der Mietvertrag soll bitte so schnell wie möglich ausgehandelt werden!

Die Beschlusspunkte 2 und 3, nämlich die Neuausschreibung der Liegenschaft, werden ebenfalls von der Verwaltung übernommen, mit der Änderung, dass ein Verkauf der Liegenschaft ausgeschlossen wird. Wir halten am Verkaufsstopp und an der Vergabe in Erbbaupacht (nach Erbbaurecht) fest. Städtische Liegenschaften sollen im Eigentum der Stadt bleiben, gerade im Zentrum. Das sichert der Kommune langfristig ihr Eigentum und ermöglicht es insbesondere freien Trägern der Kultur, die Liegenschaft kulturell zu nutzen.

Ebenfalls gegen einen Verkauf spricht:

  1. Die Möglichkeit der Vergabe nach Erbbaurecht wurde 2015 beschlossen.
  2. Das ursprüngliche Argument für den Verkauf der Gottschedstraße 16 war, mit dem Erlös den Ausbau der Zweitspielstätte des Schauspiels zu finanzieren. Die „Diskothek“ wurde bereits im November 2017 eröffnet. Der Grund einer Veräußerung ist somit obsolet.

Eine Sache noch:

Zurecht fragen AkteurInnen der Freien Szene, welche ebenso Interesse an der Skala zeigten: „Warum wird erst jetzt und nicht schon eher der Verkaufstopp angestrebt?“ Vielleicht ziehen wir verspätet die Reißleine – doch lieber jetzt als nie.

Stimmen Sie unserem Antrag zu. Danke.

Rede zum Antrag A 06216 "Verkaufsstopp des Grundstücks und der Immobilie Gottschedstraße 16, Vergabe in Erbbaupacht".