Leipzig braucht ein Konzept zur Verhinderung von Obdachlosigkeit

Siegfried Schlegel

Die angedachte Umnutzung des Hauses für Wohnungslose in der Queckstraße hatte die PDS-Fraktion zum Anlass, genommen, den Antrag zur Neufassung des städtischen Konzeptes zur Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Leipzig zu stellen.

Anfang des Jahres wandte sich die PDS-Fraktion sich gegen eine beabsichtigte Schließung des Hauses für Wohnungslose in der Queckstraße. Vor über 10 Jahren wurde dieses Haus, als eine der ersten Einrichtungen nach der Wende für die Unterbringung von Obdachlosen eingerichtet. In den letzten Jahren wurden Wohnungslose sozial betreut und auf die völlige Reintegration vorbereitet. Zahlreiche der bisherigen Bewohner des Hauses Queckstraße befinden sich im Arbeitsprozess oder in ABM-Maßnahmen, was eine wichtige Voraussetzung für die langfristige Haltung einer eigenen Wohnung ist. Wir gehen davon aus, dass diese Betroffenengruppe auch zukünftig in Leipzig betreut wird, und nicht nach Chemnitz oder Dresden gehen müssen, wie es ein Gerücht besagt. Auch wenn es sinnvoll erscheint, wegen der Zunahme der Fallzahlen von chronisch Süchtigen, die derzeit beengt in einem Objekt in der Scharnhorststraße untergebracht sind, in das größere Objekt Queckstraße umzusiedeln, dürfen die bisher dort Betreuten nicht „auf der Strecke bleiben“

Die angedachte Umnutzung des Hauses für Wohnungslose in der Queckstraße hatte die PDS-Fraktion zum Anlass, genommen, den Antrag zur Neufassung des städtischen Konzeptes zur Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Leipzig zu stellen.Deshalb beantragte die PDS-Fraktion Anfang März, das Konzept zur Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit der Stadt Leipzig unter Beachtung der aktuellen Bedarfsentwicklung bei Wahrung der räumlichen Trennung spezifischer Betroffenen neu zu fassen. Außerdem wurde gefordert, bis zur Beschlussfassung des neuen Konzeptes keine Einrichtungen zu schließen und auch keine Betreuungsangebote einzustellen. Bis spätestens bis zum III. Quartal soll an den Stadtrat ein Bericht über die Umsetzung des bisherigen städtischen Konzeptes zur Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit gegeben werden.
Die Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist eine kommunale Pflichtaufgabe, aus der sich die Stadt nicht zurückziehen kann. Dabei bedarf es verschiedener Angebote, da die Spannbreite der Betroffenen sehr breit ist. Betroffen davon können Alleinerziehende mit Kindern sein, auf der Straße lebende Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Haftentlassene bzw. Menschen mit Behinderungen, nicht selten gepaart mit chronischen oder Suchterkrankungen. Wohnungs- und Obdachlosigkeit lassen sich nicht dadurch beseitigen, indem den Betroffenen lediglich ein Bett für die Nacht oder eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird. Vielmehr gilt es, den Betroffenen vielfältige soziale Unterstützung zu geben, um die Ursachen, die zur Obdachlosigkeit geführt haben, zu beseitigen. Eine räumliche Trennung verschiedener Betroffenengruppen, bei der ambulanten und stationären Betreuung der Betroffenen ist unverzichtbar. Anonymität ist für viele Betroffene bei der Reintegration unverzichtbar.

Auch wenn es sinnvoll sein, kann einzelne städtische Verwaltungs-, Kultur- Bildungs- oder Sozialeinrichtungen stadteilorientiert zusammenzuführen, dürfen auf Grund der gravierenden sozialen und gesundheitlichen Unterschiede von Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit Bedrohte bzw. Betroffenengruppen räumlich nicht gemeinsam betreut werden. Ansonsten könnten Angebote dann nicht angenommen werden oder Fortschritte behindert werden. Es ist doch undenkbar, chronisch kranke männliche Alkoholiker mit Frauen, die vielleicht sogar Kinder bei sich haben, in einem Haus unterzubringen, abgesehen davon dass Haushalte mit Kindern unserer Meinung nach immer in Gewährleistungswohnungen untergebracht werden sollten. Angesichts der gravierenden finanziellen Probleme der Stadt, kann es auch auf diesem wichtigen sozialen Pflichtaufgabengebiet nicht heißen, weiter so auf dem bewährten Kurs.

Die PDS-Fraktion geht davon aus, dass die seit Mai vorliegende Rahmenkonzeption als Beschlussvorlage in den Stadtrat kommt und sich dieser selbst in die Pflicht nimmt, so dass der Punkt 1 des Antrags erfüllt werden wird.Nach wie vor aktuell ist jedoch der Punkt 2, wonach keine der bisherigen Betreuungsangebote eingestellt werden dürfen. Außerdem steht der Punkt 3, wonach, dem Stadtrat ein Bericht über zur Umsetzung des bisherigen Konzeptes zur Verhinderung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum III. Quartal vorzulegen ist.Deshalb haben wir den Antrag entsprechend aktualisiert, der Ihnen neugefasst als Tischvorlage vorliegt.An der Umsetzung des Antrage führt kein Weg vorbei.

An dieser Stelle möchten wir die langjährige über die Stadt hinaus beispielgebende Arbeit der Stadtverwaltung und der vielen Sozialeinrichtungen mit zahlreichen Haupt- und nebenamtlichen Betreuern auf diesem unverzichtbaren Gebiet würdigen.
Die PDS-Fraktion wird auch zukünftig, nicht nur zu öffentlichen Auftritten, als aktives Mitglied die Arbeit des Aktionsbündnisses „Recht auf Wohnen“ unterstützen.