Klärwerk Leutzsch - ein umstrittenes Vorhaben

Horst Pawlitzky

Die Mitglieder unserer Fraktion haben dem Bebauungsplan Nr. 229 - Klärwerk Leutzsch - mehrheitlich zugestimmt, wohl wissend, daß sie sich damit in Widerspruch setzen zu den 98 Bürgern und dem Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg, welche mit ihren Einwendungen gegen das Vorhaben mit unterschiedlichen Argumenten Stellung beziehen.

Die Mitglieder unserer Fraktion haben dem Bebauungsplan Nr. 229 - Klärwerk Leutzsch - mehrheitlich zugestimmt, wohl wissend, daß sie sich damit in Widerspruch setzen zu den 98 Bürgern und dem Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg, welche mit ihren Einwendungen gegen das Vorhaben mit unterschiedlichen Argumenten Stellung beziehen. Diese Zustimmung zu dem Bebauungsplan haben sie nach einer sorgfältigen Prüfung des Abwägungsvorschlages getroffen, in deren Ergebnis sie zu der Auffassung gelangten, daß die Abwägung durch die Stadtverwaltung sachlich korrekt und unter Berücksichtigung einer Reihe von Gutachten erfolgte. Darüber hinaus sahen sie für ihre Zustimmung folgende Gründe:

- Das bisherige Klärwerk Leutzsch der KWL wurde ersetzt durch eine Pumpanlage, welche die Abwässer aus der Umgebung zum Klärwerk Rosental fördert, so daß das Gelände derzeit eine Brache ist, die wieder genutzt werden soll.
- Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Errichtung eines Bildungs- und Demonstrationszentrums für Kleinklärtechnik (BDZ) zu ermöglichen, das Bestandteil der Forschungs- und Entwicklungsarbeit sowie der Vermarktungsbemühungen eines Industriezweiges ist, der sich mit zeitgemäßen Lösungen einem Problem zuwenden will, das ökologisch und ökonomisch bewältigt werden muß im Interesse des Schutzes unserer Umwelt. Ohne die praktische Erprobung der Kleinkläranlagen wird es nicht möglich sein, sie als Erzeugnis bewerten und weiter entwickeln zu können.
- Ein wirtschaftlicher Nutzen des Vorhabens wird dergestalt zu erwarten sein, daß die Demonstration der Wirksamkeit einer solchen Kleinkläranlage und der Nachweis ihrer Vorteile für die Nutzer dazu führen wird, daß es zu steigender Nachfrage kommt, was sich für die mit ihrer Herstellung befaßten Unternehmen fördernd auswirken wird, wenn ihr Absatz gesteigert werden kann. Beim Einsatz der Kleinkläranlagen entsteht dann ein weiterer volkswirtschaftlicher Nutzen, wenn in abgelegenen Siedlungsgebieten der Bau langer Abwasserleitungen vermieden werden kann, was den Grundstücksbesitzern überhöhte Anschlußkosten erspart.
- Von besonderer Nachhaltigkeit wird es sein, wenn es gelingt, wirkungsvolle und kostengünstige Kleinkläranlagen in Ländern der sogenannten dritten Welt einzusetzen. Hier gilt es ja bekanntlich, den dort lebenden Menschen den Zugang zu sauberem Trinkwasser zu ermöglichen. Das bedeutet aber auch, die dann anfallenden Abwässer und Fäkalien ökologisch und ökonomisch günstig zu behandeln. Hier braucht man Anlagen, die im Gegensatz zu den hierzulande gebräuchlichen Toiletten mit deutlich weniger Wasser zu betreiben sind. Für die deutsche Wirtschaft heißt das, dorthin geeignete Anlagen oder Komponenten zu exportieren, im Mindestfall know how oder Lizenzen zu verkaufen.
- Die Befürchtung, daß von dem BDZ eine Geruchsbelästigung ausgehen wird halten wir für unbegründet. Schließlich sollen hier Anlagen zu Versuchs- und Demonstrationszwecken betrieben werden, die sich die Häuslebauer kaufen und auf ihr Grundstück setzen sollen. Käme es durch sie zu Geruchsbelästigungen, dann würde auch niemand eine solche Kleinkläranlage kaufen, hätte sich das BDZ kurzfristig von selbst erledigt.
- Eine erhöhte Verkehrsbelastung halten wir nicht für möglich. Eher wird sich der Besucherstrom ähnlich wie bei einer Musterhaussiedlung entwickeln, also durchaus in Grenzen halten, und das nur zu Tagzeiten. Schließlich ist der Standort insofern optimal, als es nach der Stillegung des alten Klärwerks notwendig wurde, auf dem Gelände eine Pumpstation zu bauen, die das in der Umgebung anfallende Abwasser zum Klärwerk Rosental befördert. Hier fällt also der Rohstoff an, den man für den Betrieb der Kleinkläranlagen benötigt. Gebäude für die Schulung, Demonstration und museale Zwecke sind hier teilweise schon vorhanden und müssen nicht sämtlich neu errichtet werden.