Es geht um aktuell 3.770 Einzelschicksale von Kindern und Jugendlichen

Steffen Wehmann

Der Hintergrund kurz und knapp:

A.           Die Fallzahlen haben sich seit 2010 bei den Hilfen zur Erziehung verdoppelt und

B.            Die Kosten von 40,23 Mio. EUR auf aktuell 150 Mio. EUR fast vervierfacht.

Auch an dieser Stelle darf nie vergessen werden, hier geht es um aktuell 3.770 Einzelschicksale von Kindern und Jugendlichen in unserer Stadt.

Herr Prof. Fabian hatte u.a. in der Ratsversammlung am 30.10.2019 angekündigt, eine Vorlage dem Stadtrat zur Beratung zu übergeben, die entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen vorsehen soll.

Leider ist dies bisher nicht passiert, obwohl die Entwicklung der Fallzahlen und die Kostenentwicklung auch in den letzten 12 Monaten dies geradezu herausfordert.

Zwei Punkte greift unser Antrag der aus unserer Sicht notwendigen Maßnahmen auf: 

Schaffung ausreichender, kommunaler Plätze ( Eigeninvestition statt langfristige Mietverträge die nicht nur teuer sondern auch in ihrer Vielzahl

strategisch problematisch sind)  und die teure und nicht fachlich bedingte Außenunterbringung (außerhalb von Leipzig) von Kindern und Jugendlichen möglichst zu beenden.

Dies sind die Hauptziele unseres Antrages verbunden mit der veränderten Herangehensweise und Prüfung, in wie weit die Schaffung dieser Plätze beispielsweise auch in Verbindung mit Kindertagesstätten möglich ist.

Ein gelungenes Beispiel in dem an dem Neubau einer Kita (180 Plätze) auch die stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen erfolgt, ist das Objekt Stöckelstraße mit 48 Plätzen.

Grundsätzlich ist bei dem knappen Gut kommunaler Grundstücke (inkl. bei den betreffenden BU und EB ) denke ich zu prüfen, wie und in welcher Art und Weise eine Vielfachnutzung kompertibel und möglich und umsetzbar ist.

Dies trifft dann nicht nur auf die Thematik Kita und Plätze für Hilfe zur Erziehung zu.

Der Verwaltungsstandpunkt sagt kurz und knapp formuliert:

Wir schaffen 38 Plätze (in 21/22) im Deiwitzweg 1, prüfen 2 Einrichtungen in denen Ersatzneubauten mittelfristig anstehen (je 16 Plätze) und prüfen Kitas

hinsichtlich der baulichen Erweiterung für weitere soziale Zwecke.

Hier stellt sich uns die Frage, wurden tatsächlich alle kommunalen Kitabauten (einschl. EB, BU) geprüft   (siehe Punkt 4 des VWSP) ?

Und (siehe Punkt 5) warum gilt ihr Vorschlag nicht auch für Bestandsobjekte ? Und bis wann wäre die Prüfung abzuschließen ?

Klar ist, dass der Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag, aber auch unsere Antrag selbst nur ein notwendiger Zwischenschritt hinsichtlich der leider notwendigen Schaffung von weiteren Plätzen  sein kann.

Die Antwort unserer Gesellschaft – auch der Stadtgesellschaft muss eine viel Weitreichende sein:

Prävention , Armut , auch materielle Armut und Ausgrenzung in der unserer Gesellschaft begegnen und für eine gerechte Sozial-, Bildungspolitik einstehen, Familien und Erziehungskompetenzen stärken und fördern.

Rede zum Antrag A 00940 der Fraktion DIE LINKE "Schaffung von mindestens 50 Plätzen im Leistungsbereich HzE durch die Stadt Leipzig bzw. ihrer geeigneten Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe".