Im Vordergrund muss nun eine behutsame Sanierung der Objekte und attraktives, preiswertes Wohnen stehen

Steffen Wehmann

Seit mindestens 2016 steht die Übertragung des städtischen Wohnungsbestandes zumindest an die LWB (und der Saatzucht Plaußig) auf der Agenda von Verwaltung, der Fraktionen DIE LINKE, Bü.90 /Grüne sowie SPD (SPD seit 2013). Die Gründe warum wir diese Entscheidung grundsätzlich unter Bedingungen (u.a. Weiterveräußerungsverbot) für richtig halten sind u.a.:

A)         Die bilanzielle Stärkung der LWB und  Saatzucht Plaußig… Die Immobilien werden an unsere Beteiligungsunternehmen im aktuellen Zustand übertragen und nicht verkauft

B)          Die wahrscheinlich zügigere Sanierung und Instandsetzung des bisherigen teil –und unsanierten Wohnungsbestandes,

C)          Die bessere Bewirtschaftung und Instandhaltung des zu übertragenden Immobilien bei gleichwertigem Mieterschutz.

Allerdings ließ die entsprechende Vorlage lange auf sich warten.  So kündigte die Verwaltung beispielsweise im  Januar 2017 an „dass eine Vorlage zur Übertragung von städtischen Immobilien an die LWB für das 1. HJ 2017 vorgesehen ist“. Im Mai 2018 schrieb die gleiche Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, „dass frühestens im III. Quartal 2018“ damit „zu rechnen“ sei.  

Nun steht die entsprechende DS im II. Quartal 2020 zur Abstimmung im Stadtrat und hat in der Beratung in den Ausschüssen anfänglich zu einigem  Kopf schütteln geführt. So musste nachträglich die DS hinsichtlich der Übertragung zum „Buchwert“ statt „Verkehrswert“ korrigiert werden. Ein in fast immer überaus erheblicher Unterschied.  So erklärt sich nach einem Zeitraum von über 4 Jahren nicht, warum beispielsweise die wirtschaftlichen Folgen für die zu übernehmenden Unternehmen in der DS nur angedeutet werden können.  

Und –  dies ist mindestens genau so wichtig – die EU-beihilferechtliche Prüfung inkl. der entsprechenden Verkehrswertermittlungen bisher nicht erfolgt ist. Alles Themen, die normaler Weise vor dem Beschluss des Stadtrates zu tätigen wären. Auf Grund des immer enger werdenden Zeitfensters (u.a. notwendige Kündigung der bisher bestehenden Verwalterverträge, Besitzübergang 01.01.21) haben wir uns entschlossen die DS konstruktiv zu begleiten. Allerdings ist es nicht verwunderlich, dass der nunmehr von drei Fraktionen unterstützte Änderungsantrag mindestens doppelt so lang ist, wie der eigentliche Beschlussentwurf der Verwaltung.

Um der Vorlage zuzustimmen sind uns die folgenden Ergänzungen und Änderungen wichtig:                                                          

1.) In dem Vorschlag der Verwaltung ist zwar ein Weiterveräußerungsverbot in der Anlage 2a und b

aufgeführt. Im Beschlussentwurf allerdings nicht. Wir korrigieren dies und lassen nur unter sehr engen Grenzen eine zeitweilige „Weiterveräußerung“ der Immobilie in Erbbaupacht u.a. an Klein-genossenschaften und Mietergemeinschaften und mit Zustimmung des Stadtrates zu.

2.) Wir wollen bis zum 30.09. ein Sanierungs–und Integrationskonzept für die zu übertragenden teilsanierten und unsanierten Immobilien vorgelegt haben (27,5 % Leerstand des zu übertr. Wohnbestandes!) Und: Eine Entmietung im Zuge der Sanierung ist grundsätzlich auszuschließen.                                                                      

3.) Wie schon erwähnt sind u.a. die wirtschaftlichen Folgen auf die LWB und Saatzucht Plaußig – u.a. auf die GuV sowie Bilanzen der Unternehmen darzustellen.

Das schließt die EU –beihilferechtliche Prüfung (inkl. VKW – Ermittlung) insgesamt sowie die Darstellung der Auswirkungen auf das Neubau –und Komplexsanierungsprogramm der LWB ein. Insgesamt – sollten mit dem Eigentümerwechsel auf unsere 100 % –igen Töchter in erster Linie die Mieterinnen und Mieter profitieren. Die weitere  Verschlechterung des Bauzustandes – wie in  der DS auf S. 6 unten zu lesen ist –  sollte der Vergangenheit angehören. Im Vordergrund muss nun eine behutsame Sanierung der Objekte und attraktives, preiswertes Wohnen stehen. Die Herausforderungen u.a. bei der LWB sind hoch: Neubauprogramm, Komplexsanierungen, Sanierungen und Instandhaltungen, Bewirtschaftung der Bestände…

Bei nicht unbedingt in den Himmel wachsenden  Ergebnissen vor Sondereinflüssen auch bei der LWB und SPG ist die geplante Übertragung von fast 100 (92) Objekten – wenn auch unter Schonung des Finanzmittel der BU - eine neue Herausforderung für die Unternehmen.  

Wir hoffen nun, dass die beihilferechtliche Prüfung schnell erledigt und positiv ausfällt, die wirtschaftlichen Zahlen für die Unternehmen passen, damit die Übertragung zügig abgewickelt werden kann. 

Rede zur Drucksache DS 07020 "Übertragung des städtischen Wohnungs­bestandes an die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH und die Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH".