Es gibt viele Gründe um diese Transaktion abzulehnen.

Dr. Lothar Tippach

Die öffentlichen Kassen sind leer. Ein Ausweg wird mangels anderer Alternativen auch in solchen Finanzierungsmodellen, wie dem Cross-Border-Leasing, gesucht.Nicht verwundern kann, dass sich dagegen breiter bundesweiter Widerstand bis in Kreise von Landesregierungen hinein regt.

Die öffentlichen Kassen sind leer. Ein Ausweg wird mangels anderer Alternativen auch in solchen Finanzierungsmodellen, wie dem Cross-Border-Leasing, gesucht.Nicht verwundern kann, dass sich dagegen breiter bundesweiter Widerstand bis in Kreise von Landesregierungen hinein regt. Handelt es sich doch um ein wenig durchschaubares Geschäft, das ob seiner Langfristigkeit über eine Laufzeit des so genannten Hauptmietvertrags von 99 Jahren kaum kalkulierbare Risiken für die kommunale Selbstverwaltung mit sich bringt. Adressat der kritischen Meinungsäußerungen sind die Kommunen. Die Ursachen für die klammen Kassen liegen jedoch bei Bund und Land. Deshalb muss die Kritik am Cross-Border-Leasing mit der Forderung nach einer umfassenden Gemeindefinanzreform, die zu tragfähigen Einnahmen und einer Begrenzung der Ausgabendynamik für die Kommunen führt, verbunden werden.

Genauso wenig darf den Geschäftsführungen der städtischen Unternehmen der Vorwurf ge-macht werden, wenn sie sich solcher Finanzierungsmodelle bedienen. Konsolidierung des städtischen Haushalts auch zu Lasten der städtischen Unternehmen, wie erst unlängst bei der Beschlussfassung des Haushalts 2003 diskutiert und beschlossen, hat ihren Preis. Nur für uns ist der Preis im Falle der vorliegenden Entscheidungsvorlage zu hoch.

Abzuwägen war zwischen den kurzfristigen finanziellen Vorteilen, dem so genannten Barwertvorteil in Höhe von ca. 18 Mio Euro, einerseits und den nach unserer Auffassung erheb-lichen Risiken andererseits. Eine Mehrheit der Fraktion ist der Auffassung, dass die Risiken die Vorteile nicht rechtfertigen. Wir dürfen keine Entscheidung zu Lasten künftiger Generationen treffen. Zumal die Risiken für uns unkalkulierbar sind. Das wird sich auch im Abstim-mungsverhalten widerspiegeln.

Zu einigen für uns wesentlichen Risiken. Diese kann ich angesichts der vorhandenen Kompliziertheit der Sachverhalte und der mir zur Verfügung stehenden Zeit nur exemplarisch ausführen.

Der Abschluss der US Cross-Border-Leasingtransaktion für die Frischwasserversorgungseinrichtungen ist mit der Einengung von mittelfristigen und vor allem langfristigen Gestaltungsspielräumen für die Stadt Leipzig verbunden. Darauf weise ich auch als Mitglied des Aufsichtsrats der KWL heute nicht zum ersten Mal hin. Wie wird sich der Trinkwasserverbrauch entwickeln. Wird er steigen, ist das sicherlich kein Problem. Was ist aber, wenn er relevant weiter in Abhängigkeit von der Bevölkerungsentwicklung sinken wird und die Netzstruktur sich im Gefolge des Stadtumbaus verändert. Auch wenn die Stilllegung unwirtschaftlicher oder überflüssig gewordener Anlagenteile möglich scheint, wird doch vorausgesetzt, dass der Wert bzw. die verbleibende Nutzungsdauer der Leasinggegenstände, also Trinkwasserversorgungsanlagen, nicht vermindert wird. Was ist, wenn das über die Länge der Laufzeit nicht möglich ist?
Die Risiken werden von der Stadtverwaltung als sehr gering eingeschätzt. Dieser Einschätzung liegen Annahmen zugrunde. Was ist, wenn die Annahmen nicht eintreffe? Der Kämmerer meint, der Eintritt der Risiken sei nur theoretisch möglich. Damit werden Probleme heruntergespielt. Ein Beispiel liefert die Vorlage selbst. In der der Beschlussvorlage beigefügten Gutachten von PRICEWATERHOUSECOOPERS vom 5.März des Jahres wird auf Seite 5 empfohlen, dass die Vertragsentwürfe vom 23. Dezember 2002 hinsichtlich potentieller Risi-ken nach verhandelt werden sollen. Als Beispiel hierfür wird angeführt, dass die auf den Cayman Inseln ansässige Tochter der Deutsche Bank AG London, die für die Abwicklung des Leasinggeschäfts als Einzweckgesellschaft (Mietzahlungen, Rückkaufoption) gegründet wur-de, dem Risiko unterliegt, dass die Quellensteuer eingeführt wird. PWC empfiehlt: „Es sollte darauf hingewirkt werden, dass dieses Risiko wenn möglich ausgeschlossen wird. Sollte dies nicht möglich sein, wird empfohlen ausdrückliche Regelungen zu geeigneten Handlungsalter-nativen für diesen Fall zu treffen.“

In der Ihnen vorgelegten Transaktionsbeschreibung werden Sie keine Aussage dazu finden. Wieso auch, denn die Beschreibung spiegelt den Stand vom November 2002 wieder. Der Stadtrat soll einen Beschluss auf der Grundlage des Stands vom November 2002 fassen, obgleich das Gutachten vom März 2003 Nachverhandlungen empfiehlt. Hat es Nachverhandlungen zur Minimierung der Risiken gegeben? Wenn man in die Entscheidungsunterlagen schaut, ist dazu nichts zu finden.
All das lässt sich fortsetzen.

Viele Gründe um diese Transaktion abzulehnen.( Im Ergebnis der Beratung wurde die Vorlage mit einem Votum von 30/22/9 beschlossen. Die PDS-Fraktion hat wie folgt votiert: 1/11/3 und damit die Vorlage mehrheitlich abgelehnt.)