Durch gezielte Einzelmaßnahmen sollen Schulgebäude mit reduzierter Schülerzahl zeitnah ertüchtigt werden

Siegfried Schlegel

Leipzig braucht mehr Unterrichtsräume. Diese Defizite werden in der Regel durch den Bau neuer Schulgebäude wie beim Schulcampus Ihmelsstraße oder auf dem Barnet-Licht-Platz oder durch ergänzende An- bzw. Aufbauten an vorhandenen Schulgebäuden wie an der Oberschule in Wiederitzsch bzw. komplexe Sanierung und Modernisierung vollständig leer stehender Schulgebäude wie in der Mannheimer Straße oder An der Kotsche in Grünau behoben.  

Im  Rahmen der Diskussion zur Fortschreibung der Schulnetzplanung wurden die Stadträtinnen und Stadträte im gleichnamigen Unterausschuss informiert, dass einzelne Schulgebäude nicht voll ausgelastet werden können, weil durch Verschärfung von Bauvorschriften bestimmte bauliche Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Das betrifft beispielsweise  auf eine Anzahl Schulen in industrieller Montagebauweise zu, bei denen zulässigerweise zum Zeitpunkt der Errichtung aus Rationalisierungsgründen statt 3 nur 2 Treppenhäuser errichtet wurden. Auch wurden in den zurückliegenden Jahren die zulässigen Längen für Brandabschnitte in Altbauschulen mit Holzdeckenkonstruktionen reduziert, weshalb zusätzliche Brandschutztürkonstruktionen eingebaut werden müssen.

Bei Neubauten und bei der komplexen Rekonstruktion von Schulen wird für Planung, Genehmigung und Umsetzung ein Zeitraum von 5 – 7 Jahren benötigt, die Baukosten liegen im ein- bzw. zweistelligen Millionenbereich.

Diese Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Schülerzahlen können auch bei Verwendung von Wiederverwendungsprojekten im Zeitraum von 1-2 Jahren erfolgen und mit einem begrenzten finanziellen Bedarf realisiert werden. Deshalb hatten wir im April den Antrag gestellt, dass im  Rahmen der Umsetzung des Sonderschulbauprogramms zeitnah solche Baumaßnahmen zum Einbau von Brandschutztüren und die Errichtung zusätzliche Fluchttreppenhäuser durchgeführt werden sollen. Im Antrag wurden die ergänzenden Maßnahmen nur beispielhaft aufgeführt und schließen auch Maßnahmen wie Erweiterung der Schulspeiseräume oder Sanitärbereiche, Lehrer- oder Vorbereitungsräume oder Freiflächen bzw. Abstellanlagen ein. Wir haben nicht unterstellt, dass sich an jeder Schule die Schülerzahlen unbegrenzt erweitern lassen. Der Verwaltungsstandpunkt lässt bisher leider nur sporadische Prüfungen erahnen.  Dem Antrag kann Genüge getan werden, wenn die Verwaltung per Protokollnotiz zusagt, dass mindestens zwei mal jährlich im neuen Schulausschuss schulkonkret über die Untersuchungen sowie über die Planung, finanzielle Unterlegung und Umsetzung solcher Maßnahmen berichtet wird.          

Rede zum Antrag -A-07944 „Ergänzendes Programm zur Ertüchtigung Schulen mit Schülerbegrenzung“ .