Umlegungsverfahren ermöglicht geordnete Entwicklung im B-Plangebiet "Lützner Straße/Karl-Heine-Kanal“

Siegfried Schlegel

Die Fraktion DIE LINKE unterstützt die Beschlussvorlage für den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 410 "Lützner Straße/Karl-Heine-Kanal". Uns ist auch an einer zügigen Entwicklung des Areals gelegen, besteht doch damit die Möglichkeit,  südlich des Areals  Lindenauer Hafen eine Lücke zwischen den Wohngebieten in Neulindenau sowie dem Gewerbegebiet beidseits Saarländer Straße und dem Grünauaer Wohnkomplex 2 zu schließen. Der Investor begehrt für die im Privateigentum befindlichen Grundstücke eine Nutzungsänderung von Gewerbe- in Wohngebiets- bzw. Mischgebietsnutzung zu erreichen und zeitnah mit dem Bau zu beginnen. Da sich auf dem B-Plan-Areal neben dem in Eigentum des Investors befindlichen Grundstücken auch der Stadt gehörende befinden sowie eine geordnete verkehrliche und  stadttechnische Erschließung gesichert werden soll, wird innerhalb der Grenzen des B-Plangebietes ein Umlegungsverfahren mit dem Ziel durchgeführt, künftig ausreichend dimensionierte öffentliche Straßen und barrierefreie Wege und die stadttechnische Erschließung der Grundstücke im öffentlichen Raum zu sichern. Der anfängliche Aufwand schafft zeitnah hohe Planungssicherheit und sichert für die zugeteilten Grundstücke uneingeschränkte und schnelle Verfügbarkeit.  

Auch soll dadurch ein durchgängig im öffentlichen Eigentum befindlicher Uferweg entlang der Nordseite des Karl-Heine-Kanals mit beidseitiger direkter Anbindung an die Lützner-  und die Groitzscher Straße sowie eine Wegeverbindung durch das Plangebiet zwischen Karl-Heine-Kanal und Wiprechtstraße ermöglicht werden. Noch heute können unkompliziert Bauvorhaben im B-Plangebiet Nr. 1 beidseits der heutiger Prager Straße zwischen Riebeckstraße und Gerichtsweg geplant und realisiert werden, weil durch über 100 Umlegungsteilbeschlüsse Anfang der 1990-er Jahre nachhaltig bedarfsgerechte Grundstückszuschnitte hergestellt worden waren und ein ausreichend dimensionierte und realisierte Straßenraumzuschnitte optimale zukunftsfähige Bedingungen für die einzelnen Mobilitätsarten sichert.

Erfahrungen der letzten Jahre wie erst kürzlich bei der ehemaligen Sternburgbrauerei Lützschena besagen, dass bei Umgestaltungsarealen mit grundlegenden Nutzungsänderungen und mit unter Denkmalschutz  stehenden  Gebäuden oder der Berücksichtigung besonderer Ansprüche wie bei Kindertagesstätten durch Einbindung der Genehmigungsbehörden in städtebaulichen Gutachterverfahren bereits in dieser frühen Phase gemeinsam nach genehmigungsfähigen Lösungen gesucht werden kann, wodurch nachträgliche Planungsanpassungen oder langwierige  Auseinandersetzungen in den Genehmigungsverfahren vermieden werden können. Deshalb regen wir für das B-Plangebiet ein städtebauliches Gutachterverfahren an. Außerdem ist es sinnvoll eine Veränderungssperre zu beschließen. Wegen der überschaubaren Anzahl von Wohnungen im B-Plangebiet kann unterstellt werden, dass der Investor selbst keine Kindertagesstätte errichtet. Deshalb sollte er sich finanziell an der Errichtung einer Kita auf einer im städtischen Eigentum verbleibenden Grundstücksfläche auf dem B-Planareal beteiligen. Da der Investor und auch finanzielle Vorteile durch die Nutzungsänderungen erwirbt, sollte er sich auch an der Schaffung von  Gemeinschaftseinricungen und bezahlbarem Wohnungen nach Kriterien der Kosten der Unterkunft beteiligen. Zeitlich müssen aber die Instrumente so eingesetzt werden, um Verfristungen zu vermeiden.

Rede zur Beschlussvorlage VI-DS-6156 Bebauungsplan Nr. 410 "Lützner Straße/Karl-Heine-Kanal"; Stadtbezirk Alt-West, Ortsteil Neulindenau; Aufstellungsbeschluss“ .