Privat muss sich in Leipzig bei der Wohnstandortentwicklung beweisen

Siegfried Schlegel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, verehrte Zuhörer,  

wie auch beim Eutritzscher Freiladebahnhof muss sich privat, welches angeblich per sè alles schneller und billiger macht, auch bei der städtebaulichen Entwicklung des multifunktionalen Stadtquartiers Stadtraum Bayerischer Bahnhof noch beweisen. Ich erinnere nur an das neu zugeordnete Baufeld 8, südlich der Kurt-Eisner-Straße, wo der Investorenwettbewerb zum Bau einer 4-zügigen Oberschule noch kein Ergebnis gebracht  hat. Seit dem ersten Städtebaulichen Wettbewerb und einem Gutachterverfahren für das Baufeld 5 nordöstlich am Dösner Weg für eine Kita und Wohnquartiere zur Genehmigung nach § 34 Baugesetzbuch, also ohne ein förmliches Bebauungsplanverfahren, hat sich auf dem Areal praktisch nichts getan. Am Bayerischen Bahnhof klappen nicht einmal die Türen, weil es keine gibt.                                                       

Nicht vertrauensfördernd ist auch die Weiterveräußerung großer Teile des Quartiers an einen anderen Investor, wieder ohne Information an die Stadt. Auch beim ursprünglichen Verkauf des Bahnareals hatte die staatseigene Deutsche Bahn trotz laufender Verhandlungen mit der Stadt, dieses in mafiöser Weise ohne Ankündigung an die Stadtbau AG verkauft.  An dieser Stelle ein großes Dankeschön an die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Besonderen an Herrn Rupp, für die straffen und ergebnisorientierten Verhandlungen, die zu dieser Veränderungsvereinbarung geführt haben.  Ein Grund zum Jubeln – mitnichten.  Wie dem Masterplan Eutritzscher Bahnhof stimmen wir auch dieser Vorlage  nur unter dem Vorbehalt zu, dass die bisherigen „roten Haltelinien“ eingehalten werden. Dazu gehört für uns der seit Jahren offene Verkauf der Fläche 7 zur Arrondierung des neu zu bauenden Schulcampus östlich der Bahn zwischen Taro- und Semmelweisstraße an die Stadt. Wir stimmen dem Antrag der SPD zu, wonach im Gebiet für entfallene Sportfreiflächen Ersatz, z. B. durch Stapelung auf Gebäudedächern zu schaffen ist. Eine weitere „rote Haltelinie“ ist für uns eine zukunftsfähige sozialgerechte Lösung für die Distillery, auch wenn dies eines privatrechtlichen Vertrags bedarf. Es darf nicht sein, dass es sich mit Verweis darauf, dass sich Musikklub Freiladebahnhof und Distillery möglicherweise zusammen tun, der eine auf den anderen Investor verlässt und die Klubkultur auf der Strecke bleibt. Eine „rote Haltelinie“ ist auch die Sicherung des 30 %-igen Anteils der Wohnfläche für Sozialwohnungen, da der Investor einen erheblichen Planungsgewinn aus der durch die Stadt in Bauleitverfahren vollzogenen Umwidmung von Gewerbe in Wohnbauflächen vollzieht. Bauleitplanung ist eines der wenigen Instrumente, durch die eine Kommune Einfluss auf private Investitionen im Interesse der Stadtgesellschaft  hat.  

Die Stadt ist mit dem bereits erwähnten und vor Jahren organisierten städtebaulichen Gutachterverfahren für eine Bebauung zwischen Dösner Weg und Bahntrassen für eine Kita und Wohnquartiere und der in Aussicht gestellten Genehmigung nach § 34 Baugesetzbuch sowie der Bereitschaft für Teilbebauungspläne  in Vorleistung gegangen. Unsere Zustimmung soll der Stadtverwaltung das Mandat für weitere ergebnisorientierte Verhandlungen geben. Nur bei Erfüllung dieser Voraussetzungen können der Investor oder die Investoren mit einer Zustimmung für eine sich auf diese Masterplanung gründenden Bebauungsplanung rechnen.

Redebeitrag zur Vorlage 6753 "Städtebaulicher Vertrag zur Entwicklung des Quartiers Stadtraum Bayerischer Bahnhof", 1. Änderungsvereinbarung