Ziele der Stadtentwicklung gelten auch für den Grundschul- und Kitastandort Gerichtsweg

Siegfried Schlegel

1993 wurde im Ergebnis eines Bürgerforums von der damaligen PDS-Fraktion erstmalig ein B-Planverfahren initiiert, das die Umwidmung des damaligen nicht mehr genutzten Bahngeländes Eilenburger Bahnhof in einen Park mit durchgehendem Grünzug und nicht vordergründig eine Bebauung zum Ziel hatte. In den folgenden Jahren wurde der B-Plan erstellt und beschlossen. Es folgte im Ergebnis eines Wettbewerbs von Landschaftsarchitekten die Freiraumplanung. Diese Planung wurde auf nationale Ebene mit einem Preis gewürdigt. In den Folgejahren erfolgten die Umsetzung und eine Erweiterung bis an den ehemaligen Osteisenbahn Ring. Zukünftig wird der Lene-Voigt-Park Bestandteil des „Grünen Bogens“ sein, der sich vom ehemaligen Johannisfriedhof über den ehemaligen Eilenburger Bahnhof, dem Abschnitt Sellerhäuser Bogen über die Nordspange bis in den Bereich Hauptbahnhof Brandenburger Straße geführt.

Richtigerweise muss es in unserem Änderungsantrag für den Punkt 7 heißen: „Die städtebauliche Einordnung der vorgesehenen Schul- Kita- und Sporthalle am Gerichtsweg  soll im Rahmen eines vereinfachten städtebaulichen Gutachterverfahrens unter Beachtung der Festsetzungen und Ziele des Bebauungsplanes Eilenburger Bahnhof für den heutigen Lene-Voigt-Parks erfolgen. Angesichts der Eile der Realisierung Vorhabens sollte auf ein aufwändiges jahrelanges förmliches  Architekturwettbewerbsverfahren nach der Richtlinie für Architekturwettbewerbe (RPW) verzichtet werden, wie dies von der Fraktion Bündnis 90 vorgeschlagen wird.

Selbstverständlich sollten, wie im Punkt 8 vorgeschlagen, alle Flächen im Eigentum der Stadt verbleiben und nur nutzungsbezogene Pachtverträge geschlossen werden
Als neuen Punkt 9 haben wir vorgeschlagen, funktionsüberlagerte Gebäudekubaturen zu planen und zu bauen, um möglichst viel Freiraum für Freiflächen für Kita und Grundschule sowie Schulsportfreiflächen zu erzielen.

Damit soll gemäß dem Punkt 10 Der Charakter eines durchgehenden Grünzugs  bis zum Gerichtsweg beibehalten werden und Gebäude, wie die Sporthalle aus der Mittelachse verschoben werden. Stattdessen können in diesem Grünzugbereich die Freiflächen für Schule und Kita eingeordnet werden.

Diese Freiflächen können vorzugsweise in der verlängerten Freiraumachse des Lene-Voigt-Parks realisiert werden und sollte auch zeitlich befristet öffentlich genutzt werden können.

Im Rahmen eines Workshops Ende Januar wurden Möglichkeiten von Funktionsüberlagerungen, das heißt die vertikale Stapelung verschiedener Nutzungsarten -  als machbar und notwendig herausgearbeitet. Leipzig verfügt selbst seit Jahrzehnten über einschlägige Erfahrungen, wie Wohnen und Einzelhandel am Brühl. In der vor einigen Jahren abgerissenen Basiszone im Wohnhochhaus Wintergartenstraße gab es neben einem Einkaufsmarkt  eine Kita, eine Großgaststätte und ärztliche Arbeitsplätze. Standardisiert gab es in Wohngebäuden in den Erdgeschosszonen neben Einzelhandel auch  Gastronomie, Service- und Dienstleistungseinrichtungen. Auch gestapelte Sporthallen sind kein Novum und wurden für das Heisenberggymnasium oder als Spezialsporthallen für das Sportgymnasium gebaut. Gestapelte Hallen mit je zwei 3-Feld Sporthallen sind für den Schulcampus Ihmelsstraße und für den Campus Grünau im WK 7 vorgesehen.  In den kommenden Monaten geht  schrittweise die Kombination Kindertagesstätte und Förderschule für Behinderte in der Curiestraße in Nutzung.

Rede zur Drucksache DS 06749 "Planungsbeschluss - Neubau Grundschule, Sporthalle und Kita am Gerichtsweg (Bestätigung gem. § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 81 (5) SächsGemO)"