Der Stadtrat hat naturgemäß ein Interesse an umfassenden Informationen

Dr. Ilse Lauter

Über die Geschichte dieses Antrages ist schon gesprochen worden.
Dabei hat der Hergang ein deutliches Licht auf die unterschiedlichen  Interessen von  Verwaltung und Stadtrat geworfen.
Und auf die verschiedenen Möglichkeiten, diese  Interessen durchzusetzen. Wer hat welche Kompetenzen? Welche Themen darf der Rat behandeln?  Was kann Verwaltung verhindern? 
Letztlich entscheidet ein Verwaltungsgericht  für die Rechte des Stadtrates. Und gegen die Versuche, ein Thema zu verhindern.  Dabei haben Sie, sehr geehrter Herr Jung, sich nicht mit Ruhm bekleckert.
Und wie ist die Interessenlage beim Antrag selbst?
Der Stadtrat hat naturgemäß ein Interesse an umfassenden Informationen, die zu seiner Meinungsbildung und Entscheidungsfindung dienen. Und nicht nur ein Interesse an Informationen, sondern auch das Recht und die Pflicht, sich zu informieren, um möglichst kenntnisreich und ausgewogen zu entscheiden.
Warum auch immer, ist Verwaltung nach meinen Erfahrungen eher weniger geneigt, alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Stadtrat zu einer Abwägung benötigt. Ich erinnere nur an eine Vergleichsrechnung Eigenbau versus Fremdleistung im Kitabau oder die Darstellung der finanziellen Auswirkungen 25jähriger Mietverträge. Und das sind relevante und sehr wesentliche Informationen für eine Entscheidungsfindung. Auch andere Informationen musste sich der Stadtrat oft mühsam erkämpfen.
Daher unterstützen wir die Aufforderung an Sie, Herr Oberbürgermeister, relevante Dokumente vollständig offenzulegen.
Der Beschlusspunkt 2 beinhaltet unter anderem die Aufforderung nach Offenlegung der Dienstberatungsvorlagen. Wenn Sie dazu eine andere Auffassung haben, kann ich persönlich das gut verstehen.
Doch eine Aufforderung ist keine Beauftragung. Mit ihr kann man so oder so umgehen. Man kann zum Beispiel einen Verwaltungsstandpunkt formulieren. Selbstverständlich nicht mit dem Votum „Ablehnung, weil schon Verwaltungshandeln“. Aber Zustimmung mit Änderung, das Aufzeigen von Alternativen, selbst eine Ablehnung mit schlüssigen Argumenten.
Alles wäre möglich gewesen, wenn man eine Lösung sucht.
Aber das haben Sie nicht getan.
Auch deshalb werden wir dem Antrag zustimmen. 

Rede zum  Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen A 03937 „Transparentes Verwaltungshandeln“.