Die Erneuerung unserer Hauptsatzung überfällig

Dr. Ilse Lauter

Seit Jahren ist die Erneuerung unserer Hauptsatzung überfällig. Zum einen ergibt sich dieser Bedarf aus den Wünschen des Stadtrates, zum anderen aus der Novellierung der Sächsischen Gemeindeordnung.

Arbeit an der Hauptsatzung? Das klingt ausgesprochen bürokratisch, verstaubt, trocken und weltfremd. Das ist allerdings ein weit verbreiteter Irrtum. Immerhin gibt sich der Stadtrat so die rechtliche Grundlage für das Wirken von Stadtrat und Verwaltung, regelt Zuständigkeiten und Kompetenzen, Aufgaben und Arbeitsweise beider Seiten kommunaler Selbstverwaltung. Und weil die Interessen beider Seiten nicht immer identisch sind (um es mal vorsichtig zu sagen), sind solche Regelungen notwendig und sinnvoll.

Um eine stringente und konstruktive Arbeit zu ermöglichen, wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, in der Stadträte aus jeder Fraktion vertreten waren.

In sehr intensiver Arbeit, wöchentliche Sitzungen inbegriffen, einigten wir uns in vielen Fragen – nicht immer zur Freude der Verwaltung.

Als Ergebnis liegt Ihnen der Abschlussbericht mit einvernehmlichen Empfehlungen vor. Ich nenne hier nur exemplarisch die Themen Wertgrenzen und Zuständigkeiten für Beschlussänderungen. Wahlverfahren sollen nach Hare-Niemeyer erfolgen, Regelungen für Beiräte wurden vereinheitlicht, die Stadtbezirksbeiräte sollen in ihren Kompetenzen aufgewertet werden und eigene Finanzmittel erhalten usw. -Sie können das alles nachlesen.

Unterschiedliche Meinungen gab und gibt es nach wie vor zur Wahl oder Bestellung der Stadtbezirksbeiräte.

Im dritten Quartal 2019 wird die Verwaltung dem neuen Stadtrat einen entsprechenden Entwurf für die neue Hauptsatzung vorlegen. Für die Arbeitsgruppe möchte ich an Sie appellieren, am interfraktionell gefundenen Konsens festzuhalten und genau hinzuschauen, dass sich dieser auch in der künftigen Hauptsatzung wiederfindet.

Denn -wie gesagt – Verwaltung und Stadtrat haben nicht immer die gleichen Interessen.

Das haben Sie, liebe Stadträte und Sie, liebe Verwaltung, in den vergangenen Jahren oft genug erlebt, demonstriert, ausgehandelt und manches Mal auch ausgesessen.

Wie geht man mit solchen Differenzen und Divergenzen am besten um?

In fünfzehn Jahren Stadtratsarbeit habe ich gelernt, dass es immer dann vorwärts geht, wenn beide Seiten konstruktiv miteinander umgehen, Konfliktthemen und Interessenslagen klar benennen und nach Lösungen suchen. Und da haben beide Seiten noch Entwicklungspotential:

Wenn im Gesetz zwar steht, „Die Ortschaftsräte haben insbesondere das Recht…“ und das verwaltungsseitig mutiert in „Die Ortschaftsräte haben in der Regel das Recht“, dann ist das zwar konstruktiv und sogar kreativ, aber unter Redlichkeit verstehe ich etwas anderes.

Und wenn von der Arbeitsgruppe verworfene Aussagen klammheimlich doch wieder in Beschlüssen auftauchen, ist das weder konstruktiv noch redlich.

Und andererseits:

Wenn junge Kommunalpolitiker mit dreimonatiger Stadtratserfahrung sich hinstellen und langjährige Mitarbeiter mit erhobenem Zeigefinger belehren, ist das ebenso wenig hilfreich wie der Auftritt vielwortiger Dauererklärer, die Themen nicht bereden, sondern zerreden.

Vergessen Sie nicht - Verwaltung und Stadtrat – Hauptamt und Ehrenamt – sind keine Feinde, nicht einmal Gegner, sondern ein ungleiches Paar.

Die einigende Klammer ist schon in der Bibel beschrieben: „Suchet der Stadt bestes.“

Das setzt allerdings für beide Seiten voraus, den anderen als gleichberechtigten Partner mit eigenen legitimen Interessen wahrzunehmen.

Ich wünsche dem neuen Stadtrat und der Verwaltung Konstruktivität und Redlichkeit. Mit anderen Worten: Bleiben Sie lauter!

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 


Rede zur Drucksache DS-06450 "Novelle Sächs. GemO – Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Hauptsatzung".