Wir wollen den Auftrag an den Oberbürgermeister verbindlicher und abrechenbarer gestalten

Dr. Ilse Lauter

Den Vorschlag der CDU tragen wir im Grundsatz mit. Doch wollen wir auch hier den Auftrag an den Oberbürgermeister verbindlicher und abrechenbarer gestalten.

Unsere Forderung ist: Der Oberbürgermeister setzt sich in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür ein,

  1. dass ab 1.1.2019 mindestens 2,00 Euroje Stunde an Mehraufwandsentschädigung für AGH-MAE-Beschäftigte beschlossen werden.
    Die CDU-Fraktion hat in ihrer Neufassung von heute Mittag den Stundensatz nunmehr auf 2,00 €/Stunde festgesetzt und weicht damit von den ursprünglichen 2,50 € ab. Da wir die 2,00 € als Mindestforderung gestellt haben, betrachten wir unseren Änderungsantrag als weitergehend und möchten ihn so abstimmen lassen.
     
  2. Forderten wir, dass im entsprechenden Eingliederungstitel des Jobcenters mindestens das prozentuale Budget für Arbeitsgelegenheiten des Vorjahres fortgeschrieben wird zuzüglich der Mittel für die künftige höhere Aufwandsentschädigung – diesen Punkt ziehen wir als erledigt zurück
     
  3. Wollen wir, dass im Bericht an den Stadtrat (im Dezember 2018) im I. Quartal 2019 neben dem Umsetzungsstand auch eine detaillierte und umfassende Kundenstrukturanalyse des SGB II-Rechtskreises vorgelegt wird. Hier ändern wir den Termin auf das erste Quartal.

    Die von uns beantragte Analyse soll u. a. untersuchen:
     
    1. Altersgruppen
    2. Dauer der Arbeitslosigkeit
    3. Einschränkungen
    4. Struktur der Bedarfsgemeinschaften
    5. Berufsabschlüsse (bzw. ihr Fehlen)
    6. Art und Zeitpunkt der Schulabschlüsse

auch für den Bereich Flucht und Asyl

Mehr als 80 Prozent der Menschen, die vom Jobcenter betreut werden, gelten als marktfern und müssen in den nächsten 24 Monaten zunächst an den Arbeitsmarkt herangeführt werden.

Kommunale Integrationskonzepte sollen daher möglichst passgenau und an den Ursachen anknüpfend entwickelt und umgesetzt werden. Das setzt eine gute Strukturanalyse voraus.

Über die Situation der 31.000 Betroffenen muss aus unserer Sicht der Stadtrat in Kenntnis gesetzt werden, nicht nur der Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit und der Sozialausschuss.

Der Verwaltungsstandpunkt stellt dar, dass eine Informationsvorlage an den Stadtrat die Möglichkeit ausschließt, in den direkten Erfahrungsaustausch zu treten. Das ist mir nach 15 Jahren Stadtratstätigkeit neu.

Was hindert denn die Geschäftsführung des Jobcenters daran, bei Einbringung einer solchen Informationsvorlage in beiden Fachausschüssen persönlich anwesend zu sein?

Oder anders herum gefragt, Was hindert denn die Verwaltung daran, aus einem direkten Erfahrungsaustausch mit Jobcenter und Fachausschüssen über Strukturzahlen eine Informationsvorlage an den Stadtrat zu generieren?

Deshalb halten wir die Punkte 1 und 3 unseres Änderungsantrages aufrecht und bitten um Abstimmung.

Rede zum Antrag der CDU-Fraktion A 06206 "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung".