Auflagen konkreter und verbindlicher gestalten

Dr. Ilse Lauter

In ihrer Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren positioniert sich die Stadt zum einen zur Raumverträglichkeit des geplanten Kiesabbaus in Rückmarsdorf, zum anderen zur Abweichung von drei Zielen des Regionalplanes Westsachsen.

Dabei äußert die Verwaltung fachliche Bedenken. Als Auflagen werden gefordert:

  1. Die Erhöhung des Abstandes zu den angrenzenden Wohnsiedlungen zur Reduzierung der Lärm- und Staubimmissionen
  2. Eine stärkere Beachtung der Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Erhöhung des Anteils von Ackerland bei der Rekultivierung
  3. Die Beachtung von Belangen des Naturschutzes

Um diese Auflagen konkreter und verbindlicher zu gestalten, haben die Antragsteller sie zum einen in den Beschlusstext genommen und zum anderen präzisiert:

Zum Schutzgut Mensch:

So wollen wir einen Beschlusspunkt einfügen, der den größeren Abstand mit mindestens 300 m definiert, wie es der Regionalplan beschreibt.

Der Vorhabenträger will sich daran nicht halten. Nach seinen Plänen ist der geringste Abstand der Außengrenze des gesamten Vorhabens zu Wohngebäuden zwischen ca. 20 m und 80 m. Der geringste Abstand der Außengrenze des eigentlichen Abbaugebietes zu Wohngebäuden beträgt 40 m bzw. 120 m.

Das können und wollen wir nicht hinnehmen.

Zum Schutzgut Boden:

Auch die zweite Auflage – die Erhöhung des Anteils von Ackerland bei der Rekultivierung der Abbauflächen wollen wir dahingehend unterstützen, indem wir die kommunalen Flurstücke in dem einzuhaltenden 300-Meter-Korridor als landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten wollen. Immerhin weist der Regionalplan im Abbaugebiet Flächen als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft aus, kein Wunder bei einer Bodenwertzahl von 50. Eine Rekultivierung – die ja nach Meinung des Vorhabenträgers nur auf einem Drittel der vorher beanspruchten Fläche erfolgen soll – wird diese Werte nicht wieder erreichen.

Zum Schutzgut Pflanzen und Tiere:

Die dritte Auflage ist leider so unscharf formuliert, dass sie aus unserer Sicht dem Vorhabenträger nahezu freie Hand lässt. Dabei kritisiert die Verwaltung selbst die Einschätzung der Planer als unzutreffend, lücken- und fehlerhaft – Beispiel Graugänse, Feldlerchen oder das Biotop Altholzinsel.

Und damit komme ich zu unserem dritten Beschlusspunkt. Wir wollen, dass die fachlichen Bedenken der Stadt Leipzig als erheblich eingestuft werden.

Insbesondere bei den Darstellungen zum Staub- und Lärmschutz stellt die Verwaltung fest -ich greife jetzt willkürlich heraus:

Die Darstellungen des Vorhabenträgers sind…

nicht zutreffend, nicht nachvollziehbar, nicht hinreichend repräsentativ, die Vorbelastungen wurden nicht eingerechnet, sie wurden deutlich zu gering angesetzt, die Darstellungen sind nicht belegt, können nicht mitgetragen werden, sind unvollständig oder widersprüchlich.

Insgesamt weisen die zwölf Seiten der Stellungnahme sage und schreibe 59 fachliche Kritiken und Hinweise an den Vorhabenträger auf.

Das sind für uns nicht nur Bedenken, sondern erhebliche Bedenken.

Wir beantragen, das in den Beschlusstext aufzunehmen und in der Stellungnahme auf Seite 1 entsprechend zu korrigieren.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Ergänzter Beschlussvorschlag:

  1. Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt zum Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren „Kiessandtagebau Rückmarsdorf“.
  2. Dabei setzt sich die Stadt aus Vorsorge für die Lebensbedingungen der Menschen in Rückmarsdorf dafür ein, dass ein größerer Abstand zum Siedlungsgebiet (mindestens 300 m), als vom Vorhabenträger beantragt, eingehalten wird.[1 Die betreffenden kommunalen Flurstücke sollen als landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten bleiben.
  3. Die Stadt Leipzig hat aus fachlicher Sicht erhebliche Bedenken gegen den geplanten Kiessandtagebau. In der beantragten Form ist der Kiessandtagebau aus Sicht der Stadt nur mit Auflagen raumverträglich.

[1]Vgl. Beschlussvorlage VI-DS-06763, S. 1

Rede zur Drucksache DS 06763 „Stellungnahme der Stadt zum Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren „Kiessandtagebau Rückmarsdorf“.