VII-A-10227 Cannabisgesetz - Jugendschutz verbessern, legalen Konsum ermöglichen

SR Michael Neuhaus & SR Juliane Nagel

Beschlussvorschlag:

Um sicheren Cannabis-Konsum zu ermöglichen und irrtümlichen Verstöße gegen die Abstandsregeln vorzubeugen, sowie den Kinder- und Jugendschutz hinsichtlich Drogenkonsums allgemein zu verbessern, wird der Oberbürgermeister beauftragt

  1. Eine stadteigene „Bubatzkarte“ zu erstellen und in geeigneter Form (z.B. als Print und auf der Homepage) zu veröffentlichen. Die „Bubatzkarte“ soll Auskunft darüber geben, wo und ggf. unter welchen Bedingungen legal Cannabis konsumiert werden kann, bzw. wo nicht.
  2. In geeigneter Weise an Orten, an denen sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten, beispielsweise Spielplätzen, darüber zu informieren, dass neben dem Konsum von Cannabis auch der Konsum von Alkohol und Tabak, nicht mit dem Kinder- und Jugendschutz vereinbar sind und unterlassen werden sollen.

Begründung:

Seit dem 1. April ist Cannabis in Deutschland legal. Doch gut gemeint ist nicht immer auch gut gemacht. So beinhaltet das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis so viele Detail- und Abstandsregelungen, dass es selbst, wenn man nicht vollkommen stoned ist, oft nur schwer ersichtlich ist, ob man dort, wo man gerade ist, kiffen darf oder nicht.

Eine Kritik, die nicht nur von Kifferinnen und Kiffern kommt, sondern auch von der Polizei, die diesen Unsinn am Ende umsetzen muss.

Um die Sicherheit für Konsumierende zu erhöhen, hat ein Softwareentwickler daher eine online abrufbare Bubatzkarte zur Verfügung gestellt, welche die Verbotszonen für verschiedene deutsche Städte anzeigt. Doch die Polizei warnt, dass diese Karte fehleranfällig und nicht verlässlich sei.

Die Position der Antragstellenden ist klar: Wenn Cannabis-Konsum jetzt legal ist, muss es auch möglich sein sich einen Joint anzustecken ohne Angst haben zu müssen, irrtümlich gegen eine der vielen Regelungen zu verstoßen. Vorgeschlagen wird deshalb eine stadteigene Bubatzkarte, um sicherzustellen, dass Polizei und Konsumierende auf die gleichen und vor allem korrekten Informationen zurückgreifen können.

Doch die Legalisierung birgt noch weitere Absurditäten. So gilt Kinder- und Jugendschutz scheinbar nur für Cannabis, nicht aber für Alkohol und Tabak. Wer beispielsweise im Alexis-Schuhmann-Park (eigentlich Alexis-Schuhmann-Platz, aber der Name trifft es auch nicht) eine grüne Sportzigarette raucht, verstößt damit gegen das Gesetz, da sich in räumlicher Nähe eine Schule und ein Spielplatz befinden. Die regelmäßigen Suff-Parties, die sich auch bei Minderjährigen großer Beliebtheit erfreuen und im Sommer dort täglich beobachten lassen, sind hingegen gesellschaftlich völlig akzeptiert und legal. Das ist inkonsequent und inkonsistent. Wer den Konsum von Drogen vor Schulen und Spielplätzen für jugendgefährdend hält, darf dabei nicht in gute und schlechte Drogen unterscheiden. Wir schlagen daher vor an Orten, an denen sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten regelmäßig über Kinder- und Jugendschutz zu informieren.