VII-A-10070 Keine diskriminierende Bezahlkarte für Geflüchtete in Leipzig!

Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Bundes- und Landesregierung und in den Gremien des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie des Sächsischen Städte- und Gemeindetages darauf hinzuwirken, dass Kommunen selbst über die Teilnahme an einem möglichen Modell einer Bezahlkarte für Geflüchtete entscheiden können.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Verzicht auf die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete zu prüfen und setzt die Bemühungen fort, dass alle Geflüchteten unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus ein Konto nutzen können oder als Brückenlösung eine diskriminierungsfreie „SocialCard“ nach Vorbild von Hannover erhalten.

Begründung:

Das von Bund und Ländern diskutierte Modell einer Bezahlkarte für Geflüchtete im Bezug des Asylbewerberleistungsgesetzes setzt auf Diskriminierung und Restriktionen. Diese Sprache sprechen die gemeinsam vereinbarten Standards, auf deren Basis eine Ausschreibung gestartet wurde (vgl. Antwort auf Kleine Anfrage im Sächsischen Landtag Drs 7/15683). Auch das Pilotprojekt der 10 sächsischen Landkreise sieht Bezahlkarten mit eingeschränktem Bargeldbezug vor, ohne die Möglichkeit des Geldtransfers ins Ausland und mit einer möglichen räumlichen Beschränkung. Diese Pilotprojekte sind Vorboten der Ausgestaltung der Bezahlkarte in Sachsen.

Als Linksfraktion lehnen wir eine Bezahlkarte, die auf Einschränkung der Selbstbestimmung der Menschen orientiert, ab. Getragen wird die Idee der Bezahlkarte von der Behauptung, Migration einzudämmen. Sozialleistungen als „Pull-Faktoren“ sind allerdings empirisch nicht nachweisbar. Es sind „Push-Faktoren“, also Kriege, Verfolgung und Unsicherheit, die Menschen aus ihren Herkunftsländern vertreiben.
Verschärft wird die entwürdigende Wirkung des Bezahlkarten-Modells zudem durch den Plan, den Bezug von Asylbewerberleistungen, die unterhalb der Leistungen des SGB II und XII liegen und eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung vorsehen, von derzeit 18 auf 36 Monate zu verlängern.

Eine Alternative würde die „SocialCard“ bieten, wie sie in der Stadt Hannover eingeführt wurde. Mit dieser Karte können die Berechtigten frei über die Verwendung ihres Guthabens inklusive Bargeldabhebung entscheiden, die Karte bietet aber eine Vereinfachung der Verwaltungsprozesse. Weitere Infos dazu: https://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Landeshauptstadt-Hannover/Meldungsarchiv-f%C3%BCr-das-Jahr-2023/Hannover-f%C3%BChrt-die-SocialCard-f%C3%BCr-Asylsuchende-ein.

Mit dem Antrag wollen wir erreichen, dass die Stadt Leipzig alle Wege nutzt, um die Option zum Ausstieg aus dem derzeit auch für Sachsen beabsichtigten Modell zu ermöglichen