VII-A-09927 Vogelsicheres Bauen - damit Piepmatz nicht zu Piepmatsch wird

Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bei Bauvorhaben der Stadt Leipzig und ihrer Beteiligungsunternehmen sicherzustellen, dass auf große Glasflächen verzichtet wird oder dass diese vogelsicher sind. Bei städtebaulichen Wettbewerben und bei der Erstellung von Bebauungsplänen ist darauf hinzuwirken/hinzuweisen.

Begründung:

Bereits 2022 wurde der Antrag der Linksfraktion VII-A-06716 „Glasklar für Vogelschutz“ durch den Stadtrat beschlossen. Mit diesem weiteren Beitrag soll sichergestellt werden, dass die Stadt mit gutem Beispiel vorangeht und Vögel in der Stadt nicht weiter durch unnötige neue Glasfassaden gefährdet. § 44 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BnAtschG) verbietet das Töten oder Verletzen wildlebender, besonders geschützter Tierarten. Auch wenn Glasfassaden keine direkte Tötungsabsicht verfolgen, tragen sie dazu bei, dass heimische und Zugvögel durch Vogelschlag sterben und können Verstöße gegen das BNatschG bedeuten. In der wachsenden und sich verdichtenden Stadt müssen wir die Stellschrauben nutzen, die uns zur Verfügung stehen, um die wildlebenden Tiere nicht zusätzlich zu gefährden. Die Vermeidung von Glasfassaden begünstigt auch das städtische Ziel, mehr Begrünung an öffentlichen Gebäuden vorzunehmen und kann somit mehr Spielraum für die Klimaanpassung bereiten.