VII-A-09652 Öffentliche Gelder für Rechtsextremisten und Verfassungsfeinde?

Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis spätestens 30.06.2024 ggf. unter Einbezug externer wissenschaftlicher Unterstützung zu prüfen, welche Konsequenzen sich für Fraktionen hinsichtlich der Betätigungsrechte und Ausstattungsvoraussetzungen mit Mitarbeitenden, Räumen, Sachmitteln etc. ergeben, deren Mitglieder einer Partei angehören, die durch das Bundesamt oder das Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch bzw. verfassungsfeindlich eingestuft wird. Das Prüfergebnis soll dem Stadtrat vorgelegt werden.

 

Begründung:

Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Öffentlichkeit am 8.12.2023 darüber informiert, dass es den Landesverband Sachsen der AfD als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Damit – gemäß Definition aus dem Verfassungsschutzbericht 2022 – stuft es den Landesverband als gesichert verfassungsfeindlich ein (vgl. S. 239).