VII-A-09098 Grundstücke der Beteiligungsunternehmen für die Stadt Leipzig für nachfolgende Generationen sichern

Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird verpflichtet, in den Fällen des beabsichtigten Verkaufs von Grundstücken bzw. Liegenschaften (Immobilien) der Beteiligungsunternehmen an Dritte, die nicht zum Verkauf an andere Beteiligungsunternehmen bzw. Eigenbetriebe der Stadt Leipzig stehen, vor dem Verkauf den Stadtrat per Informationsvorlage zu informieren und die Veräußerungsabsicht zu begründen.

2. Voraussetzung für den Verkauf der Liegenschaften an Dritte gemäß Beschlusspunkt 1 ist, dass sich die vorgenannten zu Beteiligenden (Stadt, Beteiligungsunternehmen, Eigenbetriebe) schriftlich ablehnend zu einem Erwerb geäußert haben.

3. Analog der Beschlusslage des Stadtrates zu den städtischen Grundstücken und Liegenschaften ist ein Verkauf grundsätzlich nur im Ausnahmefall vorzusehen.

Begründung:

In der kommunalen Gemeinschaft sind Grundstücke nicht für die Entwicklung der sozialen Infrastruktur unabdingbar und rar. Daher ist es unerlässlich, dass vor einem eventuellen Verkauf eines nicht betriebsnotwendigen Grundstückes eines Beteiligungsunternehmens dieses der Stadt Leipzig sowie den anderen Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben zur weiteren Entwicklung angeboten wird. Ein Verkauf sollte auch aus strategischen und langfristigen Gründen die absolute Ausnahme darstellen.