VII-A-09095 Modellprojekt Kommunales Wohnheim für Auszubildende schaffen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit in Leipzig ansässigen Unternehmen bzw. deren Verbänden (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) Gewerkschaften, Jugendauszubildendenvertretungen und dem Jugendparlament
1) die Erstellung einer Bestandsaufnahme und Prognose zur Zahl von Auszubildenden und deren Wohnraumbedarfen in Leipzig zu prüfen,
2) bis zum 31.12.2023 ein Konzept und einen Umsetzungs- und Zeitplan für die Errichtung zunächst eines Auszubildendenwohnheims zu entwickeln.
Das Konzept soll Aussagen zu Standort, einer geeigneten gemeinnützigen Trägerschaft, beispielsweise einem Eigenbetrieb der Stadt, zur Beschaffenheit der Zimmer (Einzelzimmer, WG, Gemeinschaftsräume), zu bezahlbaren Mieten (max. 25 % des Azubigehaltes), einer geeigneten pädagogischen Begleitung für unter 18-jährige Azubis sowie transparente Zugangskriterien, die soziale Härten und Ausbildungsbereiche und -betriebe berücksichtigen, enthalten.
Für die Finanzierung der Errichtung des Wohnheimes wird der Freistaat Sachsen konsultiert. Ziel ist es, Fördermittel aus den Programmen „Junges Wohnen“ und gegebenenfalls weiteren Wohnungsförderprogrammen zu akquirieren.
Für den Betrieb soll ein solidarisches Kostenmodell entwickelt werden, an dem sich Freistaat, Stadt und Unternehmen über Belegungsrechte beteiligen sollen.
Begründung:
Auch jenseits des eher kurzfristig orientierten Vorschlags der SPD-Fraktion (VII-A-08956) braucht es aus Sicht der antragsstellenden Fraktion mittel- bis langfristige Lösungen für die Wohnraumversorgung von Auszubildenden in Leipzig.
Mit Stand zum 30.06.2021 gab es 9.482 Auszubildende in der Stadt Leipzig. Entsprechend der 2. Regionalisierten Schüler- und Absolventenprognose für den Freistaat Sachsen rechnet das statistische Landesamt mit einem Anstieg der Absolventenzahlen für die Region Leipzig (Stadt Leipzig und die beiden Landkreise Leipzig und Nordsachsen) um fast 45% (Referenzjahr 2020) Es ist also von einem deutlichen Wachstum der Azubizahlen in Leipzig auszugehen.
Auch die Gruppe der Auszubildenden ist in Leipzig vom Mangel an bezahlbarem Wohnraum betroffen. Eine institutionalisierte Unterstützung durch staatliche Förderung, vergleichbar mit den Studentenwerken, die Studierendenwohnheime betreiben und damit bezahlbaren Wohnraum anbieten, fehlt allerdings. Wenn Leipzig von den steigenden Schulabgänger*innenzahlen für den lokalen und regionalen Arbeitsmarkt profitieren will, müssen bessere Bedingungen geschaffen werden, als sie bisher vorhanden sind. Vor allem Auszubildende aus ökonomisch benachteiligten Familien und bisher nicht in Leipzig und Umgebung wohnhafte potenzielle Auszubildende benötigen Unterstützung in Wohnraumfragen, um in Leipzig eine Ausbildung antreten zu können.
Die Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage der Linksfraktion zeigt, dass es bisher wenig Datenmaterial und Informationen über die Zahl der Azubis, über Prognosen und deren Bedarfe bei der Wohnraumversorgung gibt. ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020. Dies soll mit dem Antrag geheilt werden.
Die antragstellende Fraktion will die Stadt beauftragen, mit einem städtisch initiierten Azubiwohnheim ein Modell- und Leuchtturmprojekt zu schaffen, dass der schwierigen Lage von Azubis auf dem Wohnungsmarkt Rechnung trägt. Dies ist auch aufgrund des Fachkräftemangels geboten.
Als Vorbild kann beispielsweise das Azubiwohnwerk in München fungieren (vgl. stadt.muenchen.de/infos/azubiwerk_muenchen.html).
Dem Stadtrat soll zunächst ein Konzept vorgelegt werden, dass die benannten Punkte umfasst. Bei der Finanzierung soll der Freistaat Sachsen konkret in Bezug auf die Bundesförderung „Junges Wohnen“ in die Verantwortung genommen werden. Dem Freistaat Sachsen stehen aus diesem Programm, das explizit zur Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende ins Leben gerufen wurde, rund 25 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung, die mit 7,47 Millionen Euro Landesmitteln cofinanziert werden. Bisher ist nur bekannt, dass der Freistaat einen Teil der Mittel in Studierendenwohnheimplätze investieren will.
Für den Betrieb des Wohnheims soll ein solidarisches Finanzierungsmodell verschiedener Partner*innen entwickelt werden. Dabei sollen in Leipzig ansässige Unternehmen explizit einbezogen werden. Denkbar wäre hier, dass Unternehmen im Gegenzug zur Finanzierung Belegungsoptionen für einen Teil des Wohnheims erhalten und zum Betrieb des Azubi-Wohnheims beitragen.
An dem Projekt sind die eingangs erwähnten Partner*innen aufgrund ihrer Sachkunde zu beteiligen.