VII-A-09088 Verbleib des Grundstücks Straßenbahnhof Leutzsch im städtischen Eigentum

Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über einen Gesellschafterbeschluss an die Leipziger Verkehrsbetriebe anzuweisen, dass das Grundstück Straßenbahnhof Leutzsch nicht an Dritte verkauft wird. Stattdessen wird die Übernahme des Grundstückes in das Eigentum und Nutzung der Stadt; Vergabe in Erbbaupacht sowie die Option zum Tausch gegen ein anderes Grundstück geprüft.

Begründung:

Seit Jahren stellen wir fest, dass die Stadt Leipzig nicht über genügend Flächen für eigene Entwicklungen zur Verfügung hat. Es fehlen Flächen für Kitas, Schulen, Wohnen und Gewerbe. Daher gibt es eine eindeutige Beschlusslage zum Verkauf von städtischen Grundstücken, zu denen DIE LINKE auch Grundstücke von 100%igen Töchtergesellschaften zählt. Um die Ansiedlung eines interessierten Gewerbetreibenden nicht zu verhindern, jedoch der Verbleib des Grundstückes im städtischen Eigentum zu sichern, soll eine Vergabe in Erbbaupacht bzw. Tausch mit einem anderen Grundstück geprüft werden.