VII-A-08847-NF-02 Erfassung von Ausnahmeregelungen für Verbotstatbestände nach BNatSchG
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert ein digitales/computergestütztes, integriertes Fachverfahren für die Bearbeitung von naturschutzrechtlichen Belangen (Befreiung und Ausnahmen von Verbotstatbeständen) nach dem Bundesnaturschutzgesetz einzuführen, um Personalressourcen zu schonen, eine automatische Statistikerstellung zu ermöglichen und die Digitalisierung von Verwaltungsaufgaben voranzutreiben.
Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat bis zum 3. Quartal 2024 über die Umsetzung des Beschlusses.