VII-A-08847 Erfassung von Ausnahmeregelungen für Verbotstatbestände nach BNatSchG

Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein ämterübergreifendes Verfahren zu entwickeln, um Ausnahmegenehmigungen für Verbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz von der Beantragung, über die Bearbeitung, bis zur Bescheidung zu erfassen. Die Erfassung soll dabei auch qualitative Kriterien, wie z.B. Grund der Beantragung (Schonzeit, Zerstörung eines geschützten Habitats, etc.) und Grund der Genehmigung (Wirtschaftlichkeit, öffentliches Interesse, Gefahrenabwehr) beinhalten.

Begründung des Antrags

Um Naturschutz und Bautätigkeit in Einklang zu bringen, regelt das Bundesnaturschutzgesetz, welche Handlungen verboten sind und wie Ausnahmen von diesen Verbotstatbeständen erteilt werden können. Doch das Artensterben schreitet voran und in vielen Städten werden selbst sogenannte „Allerweltsarten“, wie beispielsweise Spatzen, seltener. Naturschützerinnen und Naturschützer haben die Ausnahmeregelungen unter Verdacht: sie kritisieren, dass der gesetzliche Raum für Ausnahmen zu groß sei. Wer eine Genehmigung will, der bekommt sie auch.

In Anfragen 08738 und 08739 haben wir daher gefragt, wie viele Ausnahmegenehmigungen für Verbotstatbestände beantragt und genehmigt wurden. Außerdem wollten wir wissen wofür die Ausnahmegenehmigungen beantragt und mit welcher Begründung sie genehmigt wurden. Doch die Stadt Leipzig darüber keine Statistik führt, bleiben die Zahlen unbekannt.

Der vorliegende Antrag soll nun Licht ins Dunkel bringen.