VII-A-08846 Fassadenbegrünung fordern - Änderung der Gründach-Förderrichtlinie
Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
- die Gründach-Förderrichtlinie auf Fassadenbegrünung auszuweiten, damit diese ebenfalls mit den Mitteln gefördert werden kann.
- die geänderte Förderrichtlinie nach Beschluss der Begrünungssatzung in geeigneter Form zu bewerben, um die Erreichung der Ziele der Satzung, mitunter Fassadenbegrünung, auch bei Bestandsgebäuden, wo die Satzung aufgrund des Bestandsschutzes nicht zum Tragen kommt, zu unterstützen.
Begründung
Mit einer Erweiterung der Förderrichtlinie um Fassadenbegrünung können auch Gebäude begrünt werden, deren Dächer nicht für ein Gründach geeignet sind. Fassadenbegrünung mindert die Aufheizung von Gebäuden sowie die Sonnenreflexion und trägt somit zu einem besseren Stadtklima bei. Darüber hinaus binden Pflanzen Schadstoffe und reduzieren die Lärmbelastung – diese Effekte sind insbesondere in einer verdichteten Stadt zu begrüßen und sollten deshalb seitens der Stadt gefördert werden.