VII-A-07143-NF-02 Zivilgesellschaftspauschale für Unterstützer*innen der Ukraine-Hilfe

Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Leipzig stellt ein Budget für private Unterkunftsgeber*innen für die aus der Ukraine Geflüchteten bereit und entwickelt ein Verfahren zur Auszahlung. Diese Zivilgesellschaftspauschale beträgt 5 Euro/ Tag und wird ausschließlich an Privatpersonen ausgezahlt, die unentgeltlich Räume in ihren Privatwohnungen zur Verfügung gestellt haben. Die Pauschale wird rückwirkend ab 1. März 2022 bis einschließlich 31.12.2022 an die Privatpersonen ausgezahlt, die die Unterbringung von Geflüchteten in diesem Zeitraum plausibel machen können (siehe etwa beim Landkreis Mittelsachsen mit Daten der Untergebrachten, Zeitraum, genutzte Fläche, eidesstattliche Versicherunghttps://www.landkreis-mittelsachsen.de/fileadmin/Redakteure/Behoerden/0_Bereich_Landrat/Asyl/Ukraine/Ukraine_Aufwandsentsch%C3%A4digung_MSN_UA.pdf)

2. Die Möglichkeit der rückwirkenden Erstattung wird durch gezielte Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit bekannt gemacht. Zugleich wird in diesem Zuge kommuniziert, dass schutzbedürftige Personen über Anträge beim Sozialamt bzw. beim Jobcenter Leipzig eine Erstattung der Kosten der Unterbringung, die im Rahmen von Miet- oder Untermietverträgen entstehen, erhalten können.

 

Begründung:

Über 90 % der aus der Ukraine Geflüchteten, die in Leipzig registriert wurden, sind privat untergebracht. Tausende Leipziger*innen erklärten sich nach dem Ausbruch des brutalen Krieges Russlands gegen die Ukraine bereit, Geflüchtete bei sich aufzunehmen. Damit zeigten sie nicht allein Solidarität, sie entlasteten auch staatliche Strukturen. Dieses großartige Engagement sollte honoriert werden. Nicht nur müssen viele Ukrainer*innen während des Wartens auf ihren Registrierungstermin ohne Sozialleistungen auskommen, auch viele Gastgeber*innen geraten monetär an ihre Grenzen, auch wegen steigender Lebenshaltungskosten.

Die Pauschale soll aufgrund ihrer Höhe keinen Anreiz für kommerzielle Anbieter*innen von Unterkünften bieten, aber den Aufwand, den viele solidarische Leipziger*innen nicht gescheut haben, in Ansätzen honorieren. Das Land Sachsen lässt mit der ihm zufallenden Aufgabe der Unterstützung der Zivilgesellschaft auf sich warten. Die Stadt Dresden hat bereits reagiert (https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/04/pm_022.php) und zahlt eine „Gastfreundschaftspauschale“.

Die Stadt Leipzig sollte das Engagement der Leipziger*innen ebenso würdigen, gleichwohl klar ist, dass private Unterbringung immer zeitlich limitiert ist.

Die Pauschale soll auch rückwirkend ausgezahlt werden, um Ungleichbehandlung zu verhindern. Die Gastgeber*innen sollen unbürokratisch glaubhaft machen können, dass sie Geflüchtete untergebracht haben oder unterbringen. Dazu entwickelt die Stadt Leipzig ein Verfahren. Zukünftig soll die private Unterbringung direkt im Ankunftszentrum so dokumentiert werden, dass eine unkomplizierte Auszahlung der Pauschale ermöglicht wird.