VII-A-01225 Alttextiliencontainer: Bäumchen-wechsel-dich beenden

Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

  1. Das „Städtebauliches/Straßenrechtliches Konzept zur Aufstellung von Alttextilcontainern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Leipzig im Rahmen der Sondernutzung gemäß § 18 SächsStrG i.V.m. der Sondernutzungssatzung der Stadt“ (VII-DS-00467, Anhang) wird auf S. 5 wie folgt geändert: „Die Sondernutzungserlaubnisse werden befristet für jedes Kalenderjahr drei Kalenderjahre neu und gemäß den Regelungen der Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig erteilt.“
  2. Die Änderung tritt nach Beschluss der Ratsversammlung und unverzüglicher Veröffentlichung im Amtsblatt (ggf. elektronisches Amtsblatt ausreichend) in Kraft.

Begründung:

Derzeit wird die Bewirtschaftung der Alttextiliencontainer mit der Sondernutzungserlaubnis jedes Jahr neu vergeben. Wir wollen diesen bürokratischen Aufwand eindämmen und die Betreiberfirmen dazu bewegen, bzw. die Chance geben, sich der Aufgabe der Alttextilienentsorgung angemessen zu stellen.

Bei derzeitigen Nutzungsdauern von jeweils einem Jahr wird sichtbar, dass private Anbieter nicht in allen Fällen die vereinbarte Zahl Container aufstellen und diese teilweise auch nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet (bzw. sauber gehalten) werden. Von einer längeren Nutzungsdauer versprechen wir uns strengere Kriterien, mehr Verantwortung sowie strengere Überprüfung der Standorte.

Mit dem Antrag VII-DS-06750 hatte die Linksfaktion versucht, die Entsorgung von Alttextilien der Stadtreinigung zu übertragen. Da dieses aufgrund der Rechtsprechung des Bundes nicht möglich ist, soll mit einem verlängerten Zeitraum die Bewirtschaftung durch private Anbieter verbessert werden.