Neufassung VII-A-09098-NF-02 Grundstücke der Beteiligungsunternehmen für die Stadt Leipzig für nachfolgende Generationen sichern

Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über beabsichtigte Verkäufe von nicht betriebsnotwendigen Grundstücken bzw. Liegenschaften (Immobilien) der Beteiligungsunternehmen an Dritte, für die die Stadt Leipzig, die Eigenbetriebe oder andere Beteiligungsunternehmen keinen Bedarf angezeigt haben, vor Veröffentlichung der Verkaufsabsicht im Grundstücksverkehrsausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung zu informieren und die Veräußerungsabsicht entsprechend zu begründen.

2. Voraussetzung für den Verkauf der Liegenschaften an Dritte gemäß Beschlusspunkt 1 ist, dass sich die vorgenannten zu Beteiligenden (Stadt, Beteiligungsunternehmen, Eigenbetriebe) schriftlich ablehnend zu einem Erwerb geäußert haben.

3. Analog der Beschlusslage des Stadtrates zu den städtischen Grundstücken und Liegenschaften ist ein Verkauf an Dritte grundsätzlich nur im Ausnahmefall vorzusehen.

4. Dieses Verfahren gilt für alle Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig, bei denen sie eine satzungsändernde Mehrheit besitzt und die nicht bereits mittels Gesellschaftsvertrags ausdrücklich damit beauftragt bzw. betraut sind, Grundstücksgeschäfte im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zu tätigen.

 

Begründung:

erfolgt mündlich