Neufassung VII-A-08529-NF-03 Bereitstellung von E-Rollstuhlfahrrädern
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung richtet bis zum Ende des 2. Quartals 2024 ein dauerhaftes Lastenradmietsystem ein, das u. a. mindestens zwei E-Rollstuhlfahrräder sowie zwei Tandems bereitstellt. Ziel ist es, dass sich Leipzigerinnen und Leipziger bzw. Vereine und Verbände die Rollstuhlfahrräder gegen eine Gebühr ausleihen können, um damit individuell, inklusiv und nachhaltig unterwegs zu sein. Die Stadtverwaltung informiert im FA Soziales, Gesundheit und Vielfalt sowie im FA Stadtentwicklung/Bau vor Abschluss über die geplante Umsetzung.