Neufassung VII-A-08010-NF-02 Schulsozialarbeit zur Regel machen
Beschlusstext:
Der Antrag wird wie folgt neu gefasst:
- Die Stadt Leipzig verfolgt mittelfristig das Ziel einer flächendeckenden Ausstattung aller Schulen mit Schulsozialarbeit, unabhängig von der Schulform.
- Die Stadt Leipzig fordert das Land eindringlich auf, die flächendeckende Schulsozialarbeit gesetzlich zu verankern und eine entsprechende dauerhafte Förderung für die Schulträger auf den Weg zu bringen. Dabei soll die Förderrichtlinie möglichst auch dahingehend weiterentwickelt werden, dass auch Schulen in Freier Trägerschaft berücksichtigt werden können. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich entsprechend bei der Staatsregierung dafür einzusetzen.
- Die Stadt Leipzig stattet, unter Berücksichtigung des Steuerungskonzepts für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit, bis zum Schuljahr 2028/29 schrittweise flächendeckend alle Schulen mit Schulsozialarbeit aus. Hierfür legt sie dem Stadtrat bis zum IV. Quartal 2023 ein Umsetzungskonzept vor.