Neufassung Antrag - VII-A-09090-NF-02 Umsetzung der Istanbul-Konvention in Leipzig - Gewaltschutz bedarfsgerecht ausbauen und aktive Prävention von Femiziden stärken
Beschlussvorschlag:
Um den Gewaltschutz in Leipzig langfristig und bedarfsgerecht auszubauen und damit die aktive Verhinderung von Femiziden zu stärken, beschließt der Stadtrat:
1. Die Stadt Leipzig richtet mit Unterstützung des Landes zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein gemeinsames Modellprojekt ein, um die Kapazitäten für den Gewaltschutz entsprechend der wachsenden Bedarfe in Leipzig auszubauen und damit die Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (KIS) spürbar zu entlasten.
2. Die städtischen Fördermittel für die Zentrale Sofortaufnahme der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen werden ab 01.01.2024 um zunächst 20.400 Euro p.a. für 0,3 VZÄ in der Sozialarbeit aufgestockt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget „Förderung von Vereinen und Verbänden“ (50_331_ZW). Bei weiterem Förderbedarf werden ab 2025 mit dem neuen Doppelhaushalt 2025/26 die Mittel weiter erhöht.
3. Bei Vermittlung von Nutzerinnen durch die Sozialarbeiterinnen in den Schutzeinrichtungen werden die Nutzerinnen verstärkt zum Sachgebiet Wohnraumversorgung des Sozialamtes vermittelt und die Zusammenarbeit ausgebaut.
4. Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber der Sächsischen Staatsregierung dafür ein, dass die in der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit enthaltenen Förderhöchstbeträge je Einrichtung bedarfsgerecht angehoben werden.
5. Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach den Vorgaben der Istanbul-Konvention geschaffen wird und sich der Bund an der Finanzierung beteiligt.