Neufassung Antrag - VII-A-08652-NF-03 Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungsstrategie der Stadt Leipzig

Fraktionen Die Linke und B 90/ Die Grünen

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Leipzig prüft die Erhöhung des Personalschlüssels um 50 %sowie die Erhöhung der Sachkostenausstattung um 200 € pro Kind und Jahr, um Teilhabechancen an kultureller Bildung sowie an bewegungs- und sprachfördernden Angeboten zu verbessern, in mindestens 5 Kindertageseinrichtungen in Schwerpunkträumen hinsichtlich fachinhaltlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen.

a. Für die Auswahl der Kita werden die Belastungsindexe (HzE-Dichte, Anzahl der Kindeswohlgefährdungen, besondere Vorkommnisse etc.) zugrunde gelegt. Mindestens die Hälfte der ausgewählten Kindertageseinrichtungen sollen kommunale Einrichtungen sein. 

b. Zusätzlich wird ein Konzept für eine turnusmäßige interne und externe dokumentierende Evaluation der Wirkungen der Maßnahme beauftragt. Es sind Kennzahlensysteme zu erarbeiten. Diese sind als Wirkungsevaluation gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes und einem Forschungs- und Entwicklungsinstitut zu entwickeln und dem Stadtrat vorzulegen.

Die Ergebnisse des Prüfauftrags werden dem Jugendhilfeausschuss im II. Quartal 2024 vorgestellt.

2. Bereits ab 2024 werden als Sofortmaßnahme 10 Kindertagesstätten in Schwerpunkt- und Aufmerksamkeitsgebieten der Stadt Leipzig, die über einen besonders hohen Sozialindex verfügen, mindestens unter Beibehaltung der personellen Kapazitäten hinsichtlich der zu betreuenden Kinder gezielt durch nur begrenzt wiederzubesetzender Plätze entlastet (indirekte, temporäre Erhöhung des Personalschlüssels für eine verbesserte pädagogische Arbeit).

a. In den Kostenverhandlungen mit den Trägern der 10 am meisten sozial beanspruchten KITA wird zudem für die Sachkosten ein Auslastungsgrad für 12 Monate von 80 % statt der üblichen mindestens 90 % vereinbart.

b. Zudem soll mit diesen Trägern zur Absicherung der themenspezifischen Weiterbildungsbedarfe im Rahmen der Verhandlungstermine geprüft werden, inwieweit diese nachzuweisenden Mittel refinanziert werden können.

Hierzu legt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss und dem Stadtrat bis Ende 1. Quartal 2024 einen Umsetzungsbericht vor, der eine sozialindizierte Untersetzung betroffener Standorte inkl. der finanziellen Auswirkungen enthält.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung der Kinder- und Familienzentren neu auszurichten, indem

a. zunächst ab Januar 2024 eine erhöhte Förderung von mindestens jährlich 40.000 € (statt bislang 35.000 €) pro Standort der momentan 34 KiFaZ bei einem Sachkostenanteil von mindestens 5.000 € p.a. und,

b. im Weiteren ab dem Haushalt 25/26 eine sozialindiziert bedarfsgerechte und dynamisierte Personal- und Sachkostenausstattung eingeplant und gewährt wird. 

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten in Schwerpunkt- und Aufmerksamkeitsgebieten in der Stadt Leipzig, die über einen besonders hohen Sozialindex verfügen, über das Tarifregelwerk des TVÖD erhöhte Zulagen zu zahlen, um der höheren Personalfluktuation in diesen Einrichtungen gezielt entgegenzuwirken.

5. Das Gesundheitsamt konzipiert bis zum Ende des II. Quartals 2024 eine Schulung für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (bspw. Kita-Leitungen und Erzieher/-innen), um auf die Wichtigkeit der U-Untersuchungen und der sächsischen Kita-Untersuchung hinzuweisen. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst wird Materialien erarbeiten, die die Eltern zur Teilnahme an der Kita-Untersuchung motivieren.

Es werden zusätzlich Informationsmaterialien zu den einzelnen Untersuchungsbereichen bezüglich Fördermöglichkeiten durch Eltern in einer einfachen Sprache erarbeitet und diese in die gängigen Fremdsprachen übersetzt. Die erarbeiteten Materialien sollen bis zum Ende des II. Quartals 2024 zur Verfügung stehen.

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst erweitert mit Beginn des Schuljahres 2023/24 im Projektgebiet Grünau die Untersuchungszeit pro Kind bei der Kita-Untersuchung und der Schulaufnahmeuntersuchung (SCHAU), um mehr Zeit für die individuelle Beratung der Eltern vorzuhalten. Es wird verstärkt darauf geachtet, dass für Restanten in den Kitas mehrere Wiederholungstermine vereinbart werden. Eine Ausweitung des Angebotes in weiteren Schwerpunkträumen zum Beginn des Schuljahres 2024/25 wird geprüft.