IV/A 92 Verfahrensregelungen im Umgang mit Geschäftsführerangelegenheiten

Die Linke.PDS Fraktion

Antragsteller:

Die Linke.PDS Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister unterbreitet dem Stadtrat Anfang 2006 eine Vorlage mit der eine grundsätzliche Verfahrensregelung im Umgang mit Geschäftsführerangelegenheiten – insbesondere dem Abschluss mit Geschäftsführeranstellungsverträgen in privatrechtlichen Unternehmen, die der Stadt allein oder mehrheitlich gehören, vorgelegt wird. Ziel ist es, die Kompetenzen der Aufsichtsräte bei der Auswahl der Geschäftsführer und dem Abschluss von Geschäftsführeranstellungsverträgen durch Übertragung dieser Zuständigkeit an den Aufsichtsrat zu stärken. Analoge Vorschläge werden für die Eigenbetriebe der Stadt unterbreitet.

In dieser Vorlage wird dem Stadtrat ergänzend vorgeschlagen, dass die Unternehmen und Eigenbetriebe im Rahmen einer erweiterten Jahresabschlussprüfung auf der Grundlage des § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz dem Gesellschafter Stadt und dem Stadtrat jährlich einen vertraulichen Bezügebericht über die Bezüge der Geschäftsführungen der Beteiligungsunternehmen, die der Stadt allein gehören bzw. an denen sie die Mehrheit besitzt, sowie der Eigenbetriebe zur Information übergeben.

Begründung:

Siehe Begründung des Alternativvorschlages der Verwaltung zum Antrag Nr. IV/A 59 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Offenlegung der Geschäftsführervergütungen bei städtischen Beteiligungen und Eigenbetrieben“

Der Antrag lag als ÄA 1 zum Antrag IV/A 59 in der Ratsversammlung am 18.1.2006 vor. Er wurde in der Sitzung in das reguläre Verfahren als eigenständiger Antrag verwiesen und als 1. Lesung behandelt.

Aktueller Stand:

1