IV/A 312 Grundsätzliche Freihaltung von Uferstreifen

DIE LINKE. Fraktion

Antragsteller:

DIE LINKE. Fraktion

Beschlussvorschlag:

Innerhalb des Stadtgebietes werden grundsätzlich keine, auch nicht zeitlich befristete Absperrungen von Uferstrei9fen an Seen und unbebauten Randbereichen von Flussläufen zugelassen.
Die Stadt Leipzig wirkt im Regionalen Planungsverband und als Träger öffentlicher Belange als Nachbargemeinde darauf hin, dass die auch nicht im Umland geschieht.
Alle Bebauungspläne sind auf die Einhaltung zu überprüfen.

Begründung:

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 232 „Erholungsgebiet Kulkwitzer See“ so-wie der vorgesehene Neubau eines großen Hotels am Cospudener See auf Markkleeberger Flur geben Anlass zu großer Besorgnis. Es ist zu befürchten, dass schrittweise öffentliche Räume, wozu auch Grünzüge sowie Wasserläufe und Seen gehören, privatisiert werden und der Allge-meinheit nicht mehr uneingeschränkt zugänglich sind. Es kann nicht hingenommen werden, dass mit Geldern der Allgemeinheit neu angelegte oder wiederhergestellte Landschaftsräume privat vereinnahmt werden. Ausnahmen kann es nur im Interesse des Naturschutzes geben. Stattdes-sen sollen für die neu entstehenden Landschaftsräume auf Grundlage des Regionalplanes und der Braunkohlenpläne Rahmenpläne erarbeitet werden, die neben den freizuhaltenden Räumen auch jene für Wohn-, Freizeit- und Hotelbauten und -anlagen enthalten. Investoren haben darauf aufbauend ihre Planungen auch mit ihren zu akzeptierenden Sicherheitsinteressen darauf abzu-stellen. Alle Bebauungspläne sind auf die Einhaltung zu überprüfen. Auf nur an Investoreninte-ressen orientierte Bauleitplanungen und Baugenehmigungen ist zu verzichten.

Die Vertreter der Stadt Leipzig im Regionalen Planungsverband, der Verwaltung und des Fach-ausschusses Stadtentwicklung/Bau haben im Rahmen ihrer Stellungnahmen als Nachbarge-meinde und Träger öffentlicher Belange darauf hinzuwirken, dass dies auch nicht im Umland geschieht. Dazu sind auch die rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.

Geänderter Beschluss:

Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde der Beschluss vom Antragsteller um folgenden Satz ergänzt:

"Von diesem Grundsatz kann nur im begründeten öffentlichen Interesse im Rahmen einer Einzelfallprüfung abgewichen werden."

Aktueller Stand:

halb