IV/A 159 Nahverkehrsleistungen in der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel

Die Linke.PDS Fraktion

Antragsteller:

Die Linke.PDS Fraktion

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, abweichend vom gültigen Nahverkehrsplan/Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag den LVB GmbH zu empfehlen:

· an den Adventssamstagen ab 09:00 Uhr bis 19:30 entsprechend der Vorgaben der Verkehrszeit "Normalverkehrszeit" zu verkehren,

· an den Werktagen zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr ab 06:00 Uhr bis 19:30 Uhr entsprechend der Vorgaben der Verkehrzeit "Wochenendverkehrszeit" zu verkehren,

· am 31.12. nur bis 23:00 Uhr entsprechend der Vorgaben der Verkehrszeit "Schwachverkehrszeit 2" zu verkehren,

· die Anschlüsse 23:30 Uhr, 00:00 Uhr , 00:30 Uhr am Hauptbahnhof in der Nacht vom 31.12. zum 01.01. ersatzlos entfallen zu lassen und

· am Neujahrstag ab 01:00 Uhr bis 11:00 Uhr entsprechend der Vorgaben der Verkehrszeit "Schwachverkehrszeit 2" zu verkehren.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Regelungen in die zurzeit in der Bearbeitung befindliche Neufassung des Nahverkehrsplanes zu integrieren.

3. Die Verbandsräte des Zweckverbandes Nahverkehrsraum Leipzig werden beauftragt darauf hinzuwirken, dass auch der Nahverkehrsplan des ZVNL und damit der Fahrplan des SPNV entsprechend Punkt 1 angepasst wird.

Begründung:

Der Besucherrekord auf dem Weihnachtsmarkt 2006 und die geringe Auslastung der Straßenbahnen und Busse zwischen Weihnachten und Neujahr empfiehlt eine Leistungsverschiebung des ÖPNV-Angebotes. Zur besseren Erreichbarkeit und Attraktivitätssteigerung des Leipziger Weihnachtsmarktes schlagen wir vor, an den Adventssamstagen im 10-Minuten-Takt zu verkehren. Diese Mehrleistungen der LVB GmbH können durch Einsparungen von Leistungen zwischen Weihnachten und Silvester kompensiert werden. In der Nacht vom 31.12. zum 01.01. verkehren unserer Meinung nach die Straßenbahnen und Busse nicht nachfragegerecht. Es ist z. B. unverständlich, warum 0.00 Uhr Bahnen verkehren, aber in der Zeit ab 01.30 Uhr nur jede Stunde gefahren wird. Jedes Jahr kann man um diese Zeit große "Wanderbewegungen" beobachten. In anderen großen Städten wird hier kundenfreundlicher verfahren.

Die LVB ist nicht berechtigt, die Vorgaben des Nahverkehrsplanes zu unterschreiten. Daher bedarf es des Stadtratsvotums.

Aktueller Stand:

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