III/A 49 Beitrag der Stadt Leipzig für den Stiftungsfonds des Bundes
Antragsteller:
Fraktion der PDS
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig erklärt aus ihrer moralischen Verantwortung heraus ihre Bereitschaft, sich mit einem finanziellen Beitrag von mindestens 100 000 DM an dem Stiftungsfonds des Bundes zu beteiligen. Voraussetzung für die Zahlung ist die Entscheidung des Freistaates Sachsen für eine Mitfinanzierung des Bundesanteils.
2. Der Stadtrat fordert die Leipziger Unternehmen, in denen Zwangsarbeiter beschäftigt worden sind, auf, gleichfalls die moralische Verantwortung zu übernehmen und sich angemessen an den Entschädigungszahlungen zu beteiligen.
3. Der Stadtrat unterstützt alle Aktivitäten (Forschungen, Erinnerungs- und Bildungsarbeit usw.) zur Auseinandersetzung mit dem Kapitel Zwangsarbeit aus der stadt- und regionalgeschichtlichen Perspektive.
Begründung:
Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages hat am 9. Februar 2000 folgenden Beschluss zur Entschädigung von Zwangsarbeitern gefasst:
1. Nach dem Beschluss des Präsidiums vom 2.2.1999 in Jena begrüßt der Deutsche Städtetag, dass der Bund unter Mitwirkung der amerikanischen Regierung eine Einigung mit den Vertretern der Zwangsarbeiter über Entschädigungsleistungen erzielt hat. Damit ist er als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches nach außen seiner Verantwortlichkeit, im Besonderen einer moralischen Verantwortlichkeit für das gesamte Deutschland, nachgekommen.
2. Die Absicht des Bundes durch Gesetz eine Stiftung zu errichten, aus deren Fonds ausschließlich Entschädigungs- leistungen aufgrund von Zwangsarbeit und sonstigem NS-Unrecht bei Ausschluss anderweitiger Forderungen gegen die gesamte öffentliche Hand gewährt werden sollen, wird befürwortet.
3. Den Ländern obliegt die Entscheidung über eine Beteiligung an der Finanzierung des Bundesanteils am Stiftungsfonds. Nur daran anknüpfend kann eine finanzielle Mitbeteiligung der Städte verhandelt werden.
4. Die zahlreichen Bemühungen der Städte, die Leidensgeschichte der Zwangsarbeiter auf ihrem Gebiet während der Zeit des Zweiten Weltkrieges aufzuarbeiten, zeigen ihre Bereitschaft zur Übernahme von Mitverantwortung. Die Übernahme von Mitverantwortung bedeutet zugleich aber auch, dass sie an den Entscheidungen der Länder über eine kommunale Mitfinanzierung des Stiftungsfonds zu beteiligen sind.
Das Präsidium hatte im Februar 1999 den Mitgliedsstädten empfohlen, sich weiterhin intensiv mit dem Kapitel der Zwangsarbeiter auch aus der ortsgeschichtlichen Perspektive auseinander zu setzen, Erinnerungs- und Bildungsarbeit zu leisten und mit Besuchsprogrammen nach dem Vorbild von Städten, die derartige Programme entwickelt und durchgeführt haben, zur Versöhnung beizutragen.
Dieser Beschluss kann nur durch das Handeln der Mitgliedsstädte leben. Deshalb und angesichts der politischen Tragweite ist ein Stadtratsbeschluss angemessen.
Aktueller Stand:
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