III/A 242 Parkplatz Ecke E.-Schumacher-Straße/Schmitzstraße

Fraktion der PDS

Antragsteller:

Fraktion der PDS

Beschlussvorschlag:

Nach Abwägung der Interessenlage ist durch die zuständigen Ämter der Dezernate III, VI und VII eine Entscheidung vorzuschlagen, die die Fläche Ecke E.-Schumacher-Straße/Schmitzstraße in 04328 Leipzig-Sellerhausen als öffentlichen Parkplatz sichert.

Durch die Verwaltung sind mit der LWB verbindliche Vereinbarungen zu treffen, die die Nutzung der gesamten Fläche weiterhin ermöglicht.

Mit der Entscheidung sind für 2003 die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen, einschließlich Beleuchtung, zu planen und zu realisieren.

Die Verkehrsführung vom und zum Parkplatz muss nach zwei Gesichtspunkten überprüft werden:
- Zu-/Abfahrt werden nach der E.-Schumacher-Straße verlegt,
- die Erlaubnis zum zeitweiligen Parken vor dem Haupteingang zum Sellerhäuser Friedhof wird aufgehoben.

Begründung:

Der Parkplatz wurde angelegt, um den ruhenden Verkehr vom Friedhof, von der E.-Schumacher-Straße und der angrenzenden Siedlung fernzuhalten. Außerdem wird er genutzt von den Kleingärtnern der Kleingartenanlage an der Riesaer Straße. Diese Anliegen sind durch den drastisch gestiegenen MIV notwendiger denn je. Der Zustand ist instandsetzungsbedürftig, u. a. durch mehrfache Vermietung an Baufirmen zur Zwischennutzung. Es gibt keine Beleuchtung. Ordnung und Sicherheit sind nicht gewährleistet.Zu den aktuellen Gründen kommt erschwerend hinzu, dass ab Oktober 2002 der Beginn des Neubaus der Th.-Heuss-Straße komplizierte Umleitungen nach sich zieht, die die Umgebung des Parkplatzes betreffen. Deshalb muss z. B. die E.-Schumacher-Straße von jeglichem ruhenden Verkehr freigehalten werden.
Der große Teil des Parkplatzes liegt in städtischem Eigentum, der kleinere Teil ist Eigentum der LWB. Der städtische Teil ist als Wohnbauland vorgesehen, bisherige Ausschreibungen waren ergebnislos. Deshalb wurde zur letzten Grundstücksbörse auf eine erneute Ausschreibung verzichtet. Deshalb ist eine endgültige Entscheidung zugunsten eines Parkplatzes notwendig.

Aktueller Stand:

in Bearbeitung