III/A 230 STEP Wohnungsbau und Stadterneuerung - Teilplan Großsiedlungen -Ausnahmegenehmigungen für Zwischennutzungen
Antragsteller:
Fraktion der PDS
Beschlussvorschlag:
In Gebieten mit bestätigten Bebauungsplänen können befristete Ausnahmegenehmigungen gemäß § 31 BauGB für Zwischennutzungen erteilt werden.
Begründung:
In vielen Wohngebieten besteht die Notwendigkeit zum Abriss von Einzelobjekten oder auch Straßenzügen. Aufgrund der derzeitigen Wohnungsmarktsituation ist eine kurzfristige Bebauung oftmals nicht möglich. Aus diesem Grund sollte auch für mittel- und langfristige Zwischennutzungen der Bau von Parkplätzen oder Grünflächen ermöglicht werden.
Aktueller Stand:
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