III/A 228 STEP Wohnungsbau und Stadterneuerung - Teilplan Großsiedlungen - Kommunales Förderprogramm außerhalb von Kern-, Erhaltungs- und Sanierungsgebieten

Fraktion der PDS

Antragsteller:

Fraktion der PDS

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung setzt sich dabei auch für die Förderung von Objekten ein, die bisher nicht in Kern-, Erhaltungs- und Sanierungsgebieten liegen, aber zum Stadtumbau benötigt werden. Sie prüft das Auflegen eines kommunalen Förderprogramms.

Begründung:

Die bisher bekannten Förderprogramme beziehen sich nur auf die Stadtumbauförderung in Kern-, Erhaltungs- und Sanierungsgebieten. Wohnungseigentümer und Unternehmen sind aufgrund der schon bestehenden Belastungen aus Wohungsleerstand und Altschulden kaum in der Lage den Abriss von Gebäuden in voller Höhe allein zu tragen. Das kommunale Förderprogramm soll degressiv aufgebaut sein und einen mittleren Förderwert von 25 €/m2 Wohnfläche umfassen. Es sollen damit auch Eigentumsmaßnahmen gefördert werden können. Die kommunale Förderung soll dann entfallen, wenn der Bund entsprechende Förderprogramme auflegt. Die erforderlichen Eigenmittel der Stadt Leipzig sind in die Haushaltsplanung einzustellen. Der Einsatz weiterer Fördermittel des Landes, des Bundes und der EU (z. B. Vergabe-ABM, bfb, Soziale Stadt) ist zu unterstützen. In einer separaten Vorlage werden die genauen Förderkonditionen, einschließlich ihrer möglichen Ersetzung durch ggf. bereitgestellte zusätzliche Bundesmittel festgelegt.

Aktueller Stand:

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