III / A 223 Einrichtung einer Babyklappe im Städtischen Klinikum "St. Georg"

Fraktion der PDS

Antragsteller:

Fraktion der PDS

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu veranlassen, dass im Städtischen Klinikum "St. Georg" eine "Babyklappe" eingerichtet wird.

Begründung:

In der Beratung des Stadtrates am 21. Februar 2001 wurde von der Bürgerfraktion eine Anfrage zu dieser Thematik gestellt. In seinen Ausführungen stellte der damalige Beigeordnete Zimmermann fest: „Nach kurzfristig durchgeführten Recherchen bestehe die Möglichkeit, an einer oder zwei Kliniken der Stadt eine „Babyklappe“ zu installieren, wobei für Leipzig eine ausreichen würde. Die Abgabe eines Kindes in einer „Babyklappe“ sei strafrechtlich weitgehend unbedenklich, da hierbei die Konfliktlösung und die Hilfe für Mutter und Kind im Vordergrund stehe und deshalb keine Verletzung der Unterhaltspflicht vorliege. Ebenso könne in solchen Fällen nicht von Aussetzung, vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung oder Misshandlung von Schutzbefohlenen gesprochen werden. Vom ethischen Standpunkt aus gebe es daher keine Bedenken, da sich als negative Alternative zur „Babyklappe“ immer die Aussetzung darstelle.“Großstädte in der Bundesrepublik haben vorbeugend diese Form des Schutzes von Leben eingerichtet.
Leipzig kann und sollte es ebenfalls tun.

Aktueller Stand:

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Anmerkung:

Der Antrag der PDS Fraktion wurde mit 36 Für-, 23 Gegenstimmen und 7 Stimmenthaltungen angenommen.Der Einbringung des Antrages folgte eine Darlegung der Haltung der Stadtverwaltung durch den Beigeordneten Siegfried Haller und Diskussion durch Mitglieder der Stadtratsfraktionen.

Contra- und Pro – Argumente aus dem Verwaltungstandpunkt wurden vorgetragen.
In der Diskussion sprachen Herr Friedrich Magierius (Bündnis90/ Die Grünen) und Frau Glöckner (SPD) zum Antrag und unterstützten das Anliegen.
Frau Docktor (SPD) und Herr Dr. Billig (CDU) lehnten in der weiteren Diskussion den Antrag ab.
Die Stellungnahme von Herrn Dr. Burkhardt war geteilt, so dass er zur Stimmenthaltung votierte.