VII-A-08766 Fußgängerfreundliche Ampeln

Fraktion DIE LINKE

Beim Neubau oder der Erneuerung von Lichtsignalanlagen (Ampeln) sind folgende Maßgaben zu berücksichtigen:

1. Grundsätzlich sollen zwei hintereinanderliegende Straßenüberquerungen, die durch eine Mittelinsel oder einen Fahrbahnteiler getrennt und mit einer Lichtsignalanlage gesichert sind, in einem Zug gequert werden können.

2. Grundsätzlich soll die Schaltung von Lichtsignalanlagen dem Fußverkehr ein komfortables Queren der Fahrbahn innerhalb der Grünphase ermöglichen. Hiervon kann nur in begründeten Einzelfällen abgewichen werden, wenn dies zur Bevorrechtigung des ÖPNV oder zur Vermeidung von inakzeptabel langen Umlaufoder Wartezeiten erforderlich ist.

3. Grundsätzlich soll für die Berechnung der Räumzeit für den Fußverkehr nicht mehr vom Standartfall von 1,2 m/s ausgegangen werden, sondern die Räumgeschwindigkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen von 1,0 m/s wird als Regelfall für die Grundeinstellung herangezogen.

4. Grundsätzlich sind in allen Vorlagen für neue oder erneuerte Lichtsignalanlagen die Qualitätsstufen aus der verkehrstechnischen Untersuchung für die Verkehrsarten des Umweltverbundes zur Angebotsqualität (Level of Service) ebenso zu erheben und transparent auszuweisen wie für den motorisierten Individualverkehr. Als Pilotprojekt für eine besonders fußgängerfreundliche Ampelschaltung wird durch die Verwaltung bis zum IV. Quartal 2023 ein erster Standort für eine Diagonalquerung vorgeschlagen. Bei diesen Kreuzungen werden alle Fußgängerampeln gleichzeitig auf Grün geschaltet, so dass zu Fuß Gehende bei Grün nicht nur von einer Straßenseite auf die gegenüberliegende wechseln können, sondern die Kreuzung diagonal überqueren können. Bei normalen Ampeln müsste man dagegen für den gleichen Weg zwei Straßen überqueren und in der Regel noch an mindestens einer Fußgängerampel warten.

Begründung des Antrags

Bei der Steuerung von Lichtsignalanlagen wird dem Fußverkehr hinsichtlich der Warte- und Querungszeiten und der Wegelängen noch nicht überall die Priorität eingeräumt, die seinem Anteil am Verkehrsaufkommen und seiner verkehrspolitischen Bedeutung gerecht wird. Lange Wartezeiten, ein „gebrochener Lauf“ mit Wartepflicht auf einer Mittelinsel sowie erzwungene Umwege werden als besonders fußverkehrsunfreundlich wahrgenommen. Dies führt häufig zu einer Missachtung der Signalisierung und damit zu einer erhöhten Gefährdung. Wenn die Ampel zu schnell auf Rot umspringt empfinden es viele Fußgängerinnen und Fußgänger als sicherheitsgefährdet und belastend den Rest des Überwegs „gegen Rot“ zu räumen. Die barrierefreie Nutzbarkeit der Fußverkehrsinfrastruktur ist nicht nur für die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Straßenverkehr unerlässlich, sondern verbessert auch den Komfort und die Sicherheit für alle Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere für Kinder und für die zunehmende Zahl älterer Menschen. Durch den Antrag soll insbesondere die Sicherheit von Kindern, Jugendlichen, älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen verbessert werden. Ein wesentlicher Baustein zur Verbesserung der Bestandssituation liegt hier auch bei der Programmierung der Ampelanlagen im Stadtgebiet. Der Fußverkehr ist das Bindeglied zu allen anderen Verkehrsarten. Wenn es jedoch oftmals schon nicht möglich ist, komfortabel und sicher von der eigenen Haustür zur Straßenbahnhaltestelle zu kommen, dann wird die Mobilitätswende bereits an der ersten Kreuzung oder auf einer Mittelinsel auf dem Promenadenring enden. Der Antrag möchte die Chancengleichheit und Teilhabe von Fußgängerinnen und Fußgängern stärken und ist zudem kostenneutral und ohne finanzielle Mehrausgeben zu bewerkstelligen.