Bürgerentscheid zum Verkauf von Anteilen der Stadtwerke Leipzig und der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft

Die Linke.PDS Fraktion

Antragsteller:

Die Linke.PDS Fraktion

Beschlussvorschlag:

1. Der Beschluss des Stadtrates vom 15. November 2006 über die Vorlage des Oberbürgermeisters Drucksache Nr. IV/1897 „Umsetzung des mittelfristigen Haushaltskonzeptes 2006 – 2009, Detailanalyse und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit ausgewählten Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung des RBIII 1367/03 vom 09.07.2003“ wird ausgesetzt.

2. In Anbetracht der Tragweite der Entscheidung über die Veräußerung von Gesellschafteranteilen der Stadt Leipzig an der LVV und an der Stadtwerke Leipzig GmbH sowie des bestehenden Legitimationsbedürfnisses einer derart weit reichenden Teilprivatisierungsentscheidung durch die davon betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig wird der Oberbürgermeister beauftragt, auf der Grundlage des § 24 Abs. 1 SächsGemO die Fragestellung:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Leipzig weiterhin die alleinige Gesellschafterin der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH sowie über die LVV alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Leipzig GmbH bleibt?“ zur Abstimmung durch die Bürger und die nach § 16 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO Wahlberechtigten der Stadt Leipzig zu stellen (Bürgerentscheid).

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen und die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen, damit der Bürgerentscheid auf der Grundlage des Beschlusspunktes Nr. 2 bis zum Ende des II. Quartals 2007 durchgeführt wird.

Begründung:

Das Abstimmungsverhältnis über die Vorlage des Oberbürgermeisters - Drucksache Nr. IV/1897 - im Leipziger Stadtrat vom 15.11.2006 war mit 34 gegen 32 Stimmen denkbar knapp. Wir halten eine solche Mehrheit nicht für eine ausreichende demokratische Legitimation für grundlegende Entscheidungen über das kommunale Eigentum. Dazu kommt, dass die wesentlich geänderte Neufassung der Vorlage IV/1897 den Stadträten nur wenige Tage zur Beratung vorlag. Die weitreichenden Veränderungen im Beschlusstext wurden von der Stadtverwaltung inhaltlich nicht begründet.
Die Entscheidung über den Verkauf kommunalen Eigentums betrifft die Interessen der Bürger der Stadt Leipzig unmittelbar, sei es als Miteigentümer, Kunden oder als Mitarbeiter der kommunalen Unternehmen. Daher sollten die Leipziger Bürgerinnen und Bürger auch unmittelbar in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Deshalb sollten für eine solch abschließende und richtungsweisende Entscheidung die entsprechenden demokratischen Möglichkeiten der Sächsischen Gemeindeordnung sowie der Hauptsatzung der Stadt Leipzig genutzt werdenEin Bürgerentscheid, wie ihn unser Antrag vorsieht, ist aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der demokratischen Willensbildung in der Kommune. Gerade das wurde vom Oberbürgermeister eingefordert. „Keine andere als die kommunalpolitische Ebene bietet solche Möglichkeiten, Menschen direkt und unmittelbar in Entscheidungsprozesse einzubeziehen“ (Antrittsrede des Oberbürgermeisters Burkhard Jung, Niederschrift der Ratsversammlung vom 17. Mai 2006, S. 22).

Aktueller Stand:

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Anmerkung:

Der Antrag wurde gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereicht.Er wurde mit den Stimmen den Stimmen der SPD, der CDU sowie der FDP abgelehnt.