A III / 300 Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung

Fraktion der PDS

Antragsteller:

Fraktion der PDS

Beschlussvorschlag:

In die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig werden folgende Themen aufgenommen:

1. Jährliche Erstellung eines Plans der Öffentlichkeitsarbeit mit jeweiligen Konzeptionen zu den Themen
1.1. Abfallvermeidung,
1.2. Arbeit mit den Vereinen wie Vermieter, Mieter, Siedler und Kleingärtner,
1.3. Vorbereitung von Umstellungsereignissen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft,
1.4.gemeinsame Arbeit mit Gesellschaften, die Verwertungs- bzw. Transportaufgaben hohen gesellschaftlichen Ranges haben,
1.5. gemeinsames Auftreten mit dem ZAW, wie die Herausgabe eines Abfallbriefes und
1.6. Medienarbeit

2. Festlegung Höchstlagerdauer von Einwegverpackungen auf Grundstücken, die Wohnzwecken dienen und daraus sind abzuleiten:
2.1. der Abholturnus für die Verbundverpackungen und die Plastwertstoffe,
2.2. das Angebot der Wertstoffhöfe die Verbundstoffe in den Zwischenzeiten anzunehmen.

3. Festlegung von Standards zur Reinigung des Umfelds der verbleibenden Glascontainerplätze

4. Sicherung einer ausreichenden Kontrolle der Abfallwirtschaftssatzung und der Stadtordnung.

5. Arbeit mit den Betrieben zur Umsetzung der Abfallgewerbeverordnung.

Begründung:

Im Laufe des Jahres 2003 wurden im Bereich Entsorgung von Restmüll und der Erfassung von Wertstoffen erhebliche Änderungen vorgenommen, die die Bürger teilweise überraschend trafen. Die Öffentlichkeitsarbeit war mangelhaft. Dies führte führte dazu, dass viele vom Grunde her nachvollziehbare Entscheidungen von der Öffentlichkeit als Beschneidung von Rechten begriffen wurden.Das Fehlen einer ausreichenden Kontrolle und ein ungenügendes Reinigungsregime der Annahmeplätze führten zu einer zunehmenden Vermüllung in bestimmten Bereichen der Stadt Leipzig.Auf die am 1.1.03 in Kraft getretene Gewerbeabfallverordung war und ist die Stadt nicht vorbereitet, wie eine Nachfrage durch die PDS- Fraktion ergab. Ein Maßnahmeplan fehlt völlig. Die Zusammenarbeit mit dem ZAW ist notwendig, die Übertragung von Rechten erscheint erforderlich.Nach Auskunft der DSD- GmbH wird diese ab dem Jahr 2004 einen Turnus von vier Wochen nicht mehr zulassen. „Das ist einfach zu lang“, so die Auskunft, „aber leider derzeit üblich“. Die Stadt sollte eine Abholfrequenz festlegen, die auch für den Bürger und die Vermieter zumutbar ist. Ansonsten stellt sich das gesamte DSD- System in Frage.

Aktueller Stand:

in Bearbeitung