A 92 Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen die unangemessene Finanzausstattung der Stadt Leipzig

Fraktion DIE LINKE

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Verfassungsbeschwerde gegen die unangemessene Finanzausstattung der Stadt Leipzig zu prüfen. Gegebenenfalls wird die Stadt Leipzig der Verfassungsbeschwerde der Stadt Chemnitz beitreten.

 
Begründung:

Artikel 28 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und Art. 87 der Sächsischen Verfassung formen die zu den zentralen Staatsgrundsätzen gehörende kommunale Selbstverwaltung aus, indem Bund und Freistaat den Kommunen als Träger der Selbstverwaltung eine angemessene Finanzausstattung garantiert. Daher müssen die Kommunen finanziell so ausgestattet werden, dass sie neben Selbstverwaltungs- und Weisungsangelegenheiten auch alle maßgeblich freiwilligen Verwaltungsaufgaben zuverlässig erfüllen können. Diese Bestimmungen sehen wir durch Bund und Freistaat erheblich verletzt.

Hauptursache für die Finanznot der Kommunen sind politische Fehlentscheidungen der Bundesregierung in den letzten 10 Jahren, die die sächsische Staatsregierung im Wesentlichen mitgetragen hat (HARTZ-Gesetze, Wachstumsbeschleunigungsgesetz).  Die Einnahmeverluste und auch die Lasten der Finanzkrise werden dabei durch den Freistaat in unverantwortlicher Weise an die Kommunen weitergereicht. Obwohl  Ministerpräsident Stanislaw Tillich kürzlich in Leipzig verkündete, die Soziallasten ließen sich „nicht dauerhaft auf die Kommune abwälzen“, wird der Sozialbereich im neuen Doppelhaushalt 2011/2012 um 12,3 % gegenüber dem Plan 2010 abgesenkt.

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